Eine Arbeitnehmerin in Spanien war seit 2022 wegen eines psychischen Leidens krankgeschrieben. Ihr Arbeitgeber zweifelte an der Erkrankung und engagierte einen Detektiv, um sie zu überwachen.
Der Ermittler filmte die Frau im Juni 2025 beim Einkaufen und Spazierengehen. Für das Unternehmen war das Beweis genug für eine vorgetäuschte Krankheit - es folgte die fristlose Kündigung wegen Betrugs.
Das Arbeitsgericht im galizischen A Coruña sah das laut chip.de unter Berufung auf "L Independant" anders. Es stufte die Kündigung als unzulässige Diskriminierung aufgrund der Erkrankung ein.
Die Überwachung im öffentlichen Raum sei zwar rechtmäßig gewesen. Die gefilmten Alltagsaktivitäten wie Einkaufen würden aber nicht belegen, dass die Frau arbeitsfähig sei.
Das Urteil hat Konsequenzen für den Arbeitgeber: Er muss die Mitarbeiterin wieder einstellen, den ausstehenden Lohn nachzahlen und 5.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.
Gegen das Urteil kann die Firma noch in Berufung gehen. Arbeitnehmer sollten dennoch wissen: Wer mit schwerer Grippe oder gebrochenem Bein Partys feiert oder andere Aktivitäten unternimmt, die der Erholung schaden, riskiert sehr wohl arbeitsrechtliche Konsequenzen.