Russen und Ukrainer standen sich am 9. Mai 2024 bei einer Demo am Schwarzenbergplatz in Wien gegenüber. Die Stimmung war aufgeheizt, schnell kam es zu einem Eklat. Ein Ukrainer soll einen Polizisten an der Einsatzweste gepackt haben, er wurde daraufhin festgenommen. Der Mann soll später in der Haft einen Schlaganfall erlitten haben – Hilfe bekam er angeblich keine. Vier Beamte mussten sich deshalb nun wegen mehrerer Vorwürfe vor Gericht verantworten. "Ein spannendes Verfahren", so der Staatsanwalt.
Dem Beamten, der den Mann festnahm, wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Drei weitere Angeklagte – ein Polizeijurist, der Leiter der Aufnahmestelle im Polizeianhaltezentrum (PAZ) Rossauer Lände sowie ein weiterer Beamter – müssen sich unter anderem wegen Quälens und Vernachlässigens eines Gefangenen verantworten. Dem Polizeijuristen wird auch Missbrauch der Amtsgewalt angelastet. Alle vier bekannten sich vor Gericht "nicht schuldig".
In der Zelle soll der Ukrainer laut Anklage wiederholt auf gesundheitliche Probleme aufmerksam gemacht und den Notfallknopf betätigt haben. "Ihm wird heiß, ihm wird schlecht, er fällt hin", führte der Staatsanwalt aus. Hilfe soll er aber keine bekommen haben.
Am Abend wurde der Mann schließlich einem Polizeijuristen vorgeführt – laut Anklage bereits mit deutlich erkennbaren Schlaganfall-Symptomen. Weil er nicht mehr selbst gehen konnte, wurde er im Rollstuhl in das Vernehmungszimmer gebracht. "Er sah furchtbar aus", soll eine Zeugin schockiert berichtet haben, "wie ein Pflegefall".
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Juristen vor, gegen 21 Uhr eine Vernehmung mit dem Ukrainer durchgeführt zu haben, "obwohl dieser augenscheinlich nicht vernehmungsfähig und nicht in der Lage war, sein rechtliches Gehör zu wahren".
Die Vorwürfe seien nicht haltbar, meinte Star-Verteidigerin Astrid Wagner, die den Polizeijuristen vertritt. Ihr Mandant sei seit Jahrzehnten im Polizeidienst und habe stets pflichtbewusst gehandelt. Das Opfer sei betrunken gewesen. "Die Symptome einer Alkoholisierung sind jenen von einem Schlaganfall ähnlich", so Wagner. Der Polizeijurist hätte kein Motiv gehabt, dem Opfer nicht zu helfen.
Wagner berief sich zudem auf ein von ihr eingeholtes neurologisches Privatgutachten. Dieses komme zum Schluss, dass ein asymptomatischer Schlaganfall vorgelegen habe, der für medizinische Laien nicht erkennbar gewesen sei. Auch der Verteidiger der drei anderen Polizisten, Klaus Heintzinger, wies die Vorwürfe zurück.
Der 54-Jährige wurde am selben Tag gegen 21.30 Uhr mit dem Rollstuhl vor die Tür gebracht und so aus der Haft entlassen. Der Mann zündete sich eine Zigarette an, rief dann die Rettung. Aufgrund der geschilderten Symptome sollen die Sanitäter sofort einen Schlaganfall vermutet haben. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten kommt zum Schluss, dass bei der Festnahme ein Hals- und Nackentrauma entstanden sein soll.
Ausdrücklich bestritt der Beamte, sich auf den Hals oder Nacken des Mannes gekniet zu haben. Laut Anklage wurde der Mann aber bei der Festnahme unsachgemäß zu Boden gebracht. Später wurde beim Festgenommenen zudem eine Alkoholisierung von 0,76 Promille festgestellt. Nun muss die Verantwortung der Beamten vor Gericht geklärt werden. Ein Urteil fiel am Mittwoch nicht, die Verhandlung wurde vertag, um weitere Zeugen zu hören. Für die vier Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.