"Kannte ich nur von Syrien"

Messerstecherei im Wasserpark – Angeklagte gehen frei

Nach der blutigen Attacke im Wasserpark wurden alle zehn Angeklagten rechtskräftig freigesprochen. Der Grund waren widersprüchliche Opfer-Aussagen.
Christian Tomsits
01.07.2026, 16:19
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Der aufsehenerregende Prozess rund um die blutige Attacke im Wasserpark in Wien-Floridsdorf ist mit einem überraschenden Ende zu Ende gegangen. Alle zehn Angeklagten wurden rechtskräftig freigesprochen. Ausschlaggebend für das Urteil waren die widersprüchlichen Angaben der Opfer und Zeugen, die eine eindeutige Zuordnung der mutmaßlichen Täter nicht zuließen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn jungen Syrern vorgeworfen, am 19. November 2025 gemeinsam eine brutale Racheaktion geplant und durchgeführt zu haben. Hintergrund soll eine angebliche Ehrverletzung gewesen sein. Laut Anklage organisierte ein bis heute flüchtiger Hauptverdächtiger über eine Chatgruppe rund 20 Männer, die bewaffnet zu einem Treffen beim Wasserpark erschienen sein sollen.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Dort eskalierte die Situation:  Messer, Eisenstangen, Schlagringe, Pfefferspray und sogar eine Schreckschusspistole kamen zum Einsatz. Vier Jugendliche wurden attackiert. Besonders schwer traf es einen damals 14-Jährigen, der durch mehrere Verletzungen nur knapp überlebte. Gegen einen der Angeklagten wurde deshalb sogar wegen versuchten Mordes ermittelt.

Vor Gericht bestritten sämtliche Angeklagten – die unter anderem auch von den Top-Anwälten Florian Kreiner und Wissam Barbar vertreten wurden – sämtliche Vorwürfe. Sie erklärten, sich lediglich zur falschen Zeit am falschen Ort befunden zu haben. Einer der Beschuldigten sagte damals: "Ich kannte so etwas nur aus Syrien. In Wien habe ich vorher noch nie Schüsse gehört."

„Ich kannte so etwas nur aus Syrien. In Wien habe ich vorher noch nie Schüsse gehört!“
Ein Angeklagter (20)am Wiener Landesgericht

Die Verteidigung hatte von Beginn an erhebliche Zweifel an den Identifizierungen geäußert. Es sei bereits dunkel gewesen, zudem seien mehrere mutmaßliche Täter unerkannt geflüchtet. Der angebliche Drahtzieher wurde nie gefasst und stand deshalb auch nicht vor Gericht.

Letztlich konnten die Vorwürfe gegen die zehn Angeklagten nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit bewiesen werden. Das Gericht verwies insbesondere auf die widersprüchlichen Aussagen der Opfer. Die Freisprüche sind bereits rechtskräftig.

{title && {title} } ct, {title && {title} } 01.07.2026, 16:19
Jetzt E-Paper lesen