Sie sei nur einmal als Wassermelonen-Verkäuferin tätig gewesen, erzählte die Ungarin (36) Mittwoch (24.6.) am Wiener Landl. Ansonsten habe sie noch nie etwas gearbeitet. In Wien habe sie in Fünfhaus bei einem Bekannten (66) gelebt, sich von ihm versorgen lassen. Sie sei "schon lange" in Österreich, dennoch spricht die 36-Jährige kein Wort Deutsch.
Im Grätzl rund um den Westbahnhof (Wien-Fünfhaus) war die 36-Jährige wegen ihrer Wutanfälle berühmt-berüchtigt. Immer wieder schrie sie auf der Straße, trat und schlug auf Passanten ein, die sie gar nicht kannte. Eine Grätzl-Bewohnerin (78) geriet nach einem Apothekenbesuch in das Visier der rabiaten Ungarin.
Ohne Vorwarnung schlug sie der Pensionistin ein Sackerl mit schwerem Inhalt auf den Kopf, traktierte sie mit Schlägen und Tritten, auch als die Frau schon am Boden lag. Das Opfer erlitt einen Oberschenkelbruch. "Schuld war der Alkohol." Die Verdächtige wollte sich an nichts mehr erinnern können. "Ich trinke täglich eine Flasche Wodka", so die Ungarin.
Das Fass zum Überlaufen brachte schließlich eine Gewaltattacke am 26. Jänner. Da soll sie ihren 66-jährigen Mitbewohner heimtückisch mit einem Messer im Schlaf attackiert haben. "Er lag im Bett, sie versuchte ihn mit zwei Kopfnüssen aufzuwecken", führte der Staatsanwalt aus. Als der 66-Jährige nicht aufwachte, holte sie gegen 2 Uhr früh ein Messer aus der Küche. Dann rammte sie ihm die 18 Zentimeter lange Klinge in den Hals. "Ich habe ihn aus Versehen abgestochen", so die Angeklagte. Sie habe schon eine halbe Flasche Wodka intus gehabt.
Der 66-Jährige wurde schwer verletzt, überlebte die Attacke mit knapper Not. Als Zeuge berichtete er, er habe mit der Angeklagten seit einigen Jahren eine sexuelle Beziehung gehabt und sie bei sich wohnen lassen. Das Verhältnis sei "eigentlich gut" gewesen, die gebürtige Ungarin "normal", "wenn sie nichts getrunken hat".
Laut Gutachten war die Frau zur Tatzeit in einem Zustand der völligen Berauschung, war deshalb unzurechnungsfähig. Nüchtern hätte es sich um schwere Körperverletzung und Mordversuch gehandelt. Es bestehe ohne Therapie die Gefahr weiterer schwerer Straftaten bis hin zu Tötungsdelikten. Urteil nach kurzer Beratung am Mittwoch: 2,5 Jahre Haft unbedingt, dazu Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Rechtskräftig.