Eine afghanische Mutter und ihre vierjährige Tochter, die nach ihrer Anerkennung als Asylberechtigte in Griechenland nach Österreich weitergereist waren, sollten dorthin zurückgeführt werden.
Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Behandlung ihrer Beschwerde gegen die geplante Rückführung abgelehnt hatte, schien der Weg für die Abschiebung frei. Dazu kam es jedoch nicht.
Die alleinerziehende Mutter wollte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bekämpfen, wonach ihre Rückführung nach Griechenland zulässig ist. Der VfGH lehnte die Behandlung der Beschwerde Ende April ab. Dies sei möglich, "wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist", heißt es in der Begründung laut der "Kronen Zeitung".
Bereits im März hatte der Verwaltungsgerichtshof in zwei Verfahren entschieden, dass afghanische Familien, die in Griechenland Asyl erhalten haben und anschließend nach Österreich weiterreisen, grundsätzlich dorthin zurückgebracht werden dürfen. Das Höchstgericht bestätigte damit entsprechende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.
Nach Angaben des Innenministeriums wurde die Mutter gemeinsam mit ihrer Tochter zeitweise in Schubhaft genommen. Die geplante Abschiebung scheiterte jedoch zunächst, weil noch die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof anhängig war. Die beiden wurden daraufhin wieder freigelassen.
Das Innenministerium betont, dass bei ausreisepflichtigen Personen eine zwangsweise Rückführung eingeleitet werde, sofern keine freiwillige Ausreise erfolgt. "Sollten sich die betroffenen Personen dem Verfahren entziehen, wird in der Regel ein Festnahmeauftrag erlassen. Sobald dieser durch die Polizei vollzogen wurde, setzt das BFA die Planungen für die Außerlandesbringung unverzüglich fort."
Wie das Ministerium weiter mitteilte, sind mittlerweile beide betroffenen Familien nicht mehr im Bundesgebiet aufrecht gemeldet. Eine offizielle Rückführung habe demnach nicht stattgefunden. Offenbar seien die Betroffenen untergetaucht oder aus Österreich weitergereist.
In seiner Entscheidung hielt der VfGH fest, dass sich das Bundesverwaltungsgericht mit einer möglichen Gefährdung der Betroffenen ausreichend auseinandergesetzt habe. Eine Gefahr von Folter oder unmenschlicher Behandlung in Griechenland liege für Mutter und Tochter nicht vor.