"I hob verloren, wie nur ana verlieren kann" – der Text aus dem Austropophit "Mei Patschertes Leben" von Hansi Orsolic, könnte aus dem Lebenslauf eines Wieners stammen, der nun am Landl auf der Anklagebank Platz nahm. Schwerer Raub lautete der Hauptvorwurf.
Bewaffnet mit einem Messer soll der Spielsüchtige am 1. März ein Wettbüro in der Ottakringer Straße überfallen haben. Doch an dem Sonntag kurz vor 9 Uhr früh war nur eine Reinigungskraft anwesend. Sofort ging er auf die Frau los, versuchte sie im WC einzusperren. Laut Anklage drückte der Verdächtige die 52-Jährige zunächst gegen eine Wand und anschließend zu Boden. Danach hielt er ihr ein Brotmesser an den Hals, fügte ihr mehrere leichte Schnittverletzungen zu. Zudem soll er ihr mehrmals ins Gesicht und gegen den Kopf geschlagen haben.
Anschließend fesselte er die Frau mit Klebeband, forderte sie auf, den Tresor zu öffnen. Die völlig verängstigte Reinigungskraft verriet ihm die Kassenlade als Aufbewahrungsort für den Tresorschlüssel. Der Mann verschwand mit Bargeld.
Am 3. Mai soll der Gartengestalter dasselbe Wettbüro wieder überfallen haben. Er bedrohte einen Mitarbeiter mit einem Fleischermesser, fesselte den 29-Jährigen mit Paketband an Händen und Füßen. Dann wollte er mit 12.600 Euro flüchten, doch der Mitarbeiter hatte bereits stillen Alarm ausgelöst – vor der Türe klickten die Handschellen.
Dienstag (23.6.) vor Gericht zeigte sich der Wiener mit türkischen Wurzeln geständig, machte seine Spielsucht für die Vorfälle verantwortlich. Seinen Angaben nach hatte er zuvor in dem Wettbüro auf der Ottakringer Straße insgesamt 17.000 Euro verspielt. Seine Ehefrau habe davon nichts gewusst.
"Wenn ich diese Glücksspielabhängigkeit nicht gehabt hätte, wäre das nicht passiert", sagte er. Er habe so viel Geld verloren, dass er Strom- und Mietrechnung nicht mehr zahlen konnte. Er sah daraufhin die einzige Möglichkeit, "sich dort das Geld zurückzuholen. Ich hatte so eine Wut auf das Wettlokal. Da bin ich durchgedreht", meinte er. Er habe sich geschämt, so viele Schulen zu haben. Ein Urteil gegen den 40-Jährigen steht noch aus, die Verhandlung wurde vertagt. Ein Gutachten muss eingeholt werden, da das Opfer vor Gericht über ein posttraumatisches Belastungstrauma klagte. Es gilt die Unschuldsvermutung.