74 Messerstiche

12-Jährige ermordet: Täterinnen müssen 145.000 € zahlen

Drei Jahre nach dem Tod der zwölfjährigen Luise verurteilt das Landgericht Koblenz die Täterinnen zu 145.000 Euro Schadenersatz.
Newsdesk Heute
28.05.2026, 16:03
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Etwas mehr als drei Jahre nach dem grausamen Mord an der zwölfjährigen Luise aus Nordrhein-Westfalen hat das Landesgericht Koblenz am Donnerstag entschieden: Die beiden Täterinnen müssen fast 145.000 Euro Schadenersatz zahlen. Geklagt haben die Eltern und die Schwester des Mädchens. Laut Gericht setzt sich die Summe aus 125.000 Euro Schmerzengeld und rund 20.000 Euro für Begräbnis- und Anwaltskosten zusammen. Es sei eine "fassungslos machende Tat" gewesen.

Luise, die aus Freudenstadt in Nordrhein-Westfalen stammt, wurde im März 2023 mit 74 Messerstichen in einem Wald in einer Schlucht kurz hinter der rheinland-pfälzischen Grenze getötet. Zuvor war ein Versuch, sie mit einer Plastiksackerl zu ersticken, gescheitert.

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Kurz nach dem Leichenfund wurden zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren als Täterinnen ausgeforscht. Weil sie noch nicht strafmündig waren, gab es aber keine Anklage und keinen Strafprozess.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Zivilprozess, den die Eltern und die Schwester angestrengt haben, war trotzdem möglich. Das Koblenzer Landesgericht erklärte, dass nach dem bürgerlichen Recht die sogenannte Deliktsfähigkeit schon ab sieben Jahren bestehen kann – vorausgesetzt, das Kind hat die nötige Reife, Verantwortung zu übernehmen. Im Urteil heißt es, die beiden Mädchen hätten im Teenageralter bereits "die erforderliche Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Handlungen" gehabt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Das Schmerzengeld setzt sich aus Ansprüchen der Getöteten, die vererbt wurden, und eigenen Ansprüchen der Hinterbliebenen zusammen. Das Gericht stellte fest, dass Luise "vor ihrem Tod erhebliches Leid erfahren" und "extreme Panik sowie Todesangst" durchleben musste, bevor sie das Bewusstsein verlor.

Die beiden Täterinnen müssen laut Urteil auch für alle bisherigen und künftigen materiellen Kosten aufkommen, die durch traumatisch bedingte Gesundheitsschäden bei den Hinterbliebenen entstehen. Außerdem müssen sie die geltend gemachten Begräbniskosten von knapp 15.300 Euro und die Anwaltskosten von etwa 4.400 Euro ersetzen.

Das Gericht gab der Schadenersatzklage der Eltern und der Schwester damit überwiegend statt. Wie schon zuvor betont wurde, richtet sich die Klage ausdrücklich gegen die beiden Täterinnen und nicht gegen deren Eltern. Diese müssen rechtlich gesehen grundsätzlich nicht für die Schulden ihrer Kinder aufkommen.

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