Wenn ein Chatbot lügt, haftet die Firma dahinter. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in Deutschland jetzt entschieden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen eine Firma für Schönheitsbehandlungen geklagt.
Der Fall: Der KI-Chatbot des Unternehmens hat den beiden Betreibern - zwei promovierten Medizinern, die sich "Dr. Rick & Dr. Nick" nennen - frei erfundene Facharzttitel angedichtet.
Wie heise.de berichtet, behauptete der Bot, die beiden seien "Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie", "Fachärzte für ästhetische Medizin" und "Fachärzte für ästhetische Behandlungen". Diese Titel waren komplett erfunden.
Das Gericht stellte klar: Auch wenn der Betreiber dem Bot keine fehlerhafte Datengrundlage gegeben hat, ist er trotzdem für die Falschangaben verantwortlich. Es liegt ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vor.
Die Richter haben wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die beklagte Firma war dort bereits einmal wegen unzulässiger Werbung unterlegen.