Politik

Tanken und Semmeln holen auch nur mehr mit Maske

Die neue Masken-Verordnung offenbart Punkte, die die Regierung bisher nicht erwähnt hatte. "Heute"  zeigt die Details zur Maskenpflicht.

Rene Findenig
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Masken müssen laut Verordnung auch bei Bäcker und an der Tankstelle getragen werden.
Masken müssen laut Verordnung auch bei Bäcker und an der Tankstelle getragen werden.
picturedesk.com

Schon Donnerstagvormittag war aufgefallen, dass die neue Schutzmasken-Verordnung nicht nur, wie von der Regierung angekündigt, eine Pflicht zum Masken-Tragen in Supermärkten, Bank- und Postfilialen enthält, sondern auch für Pflegeheime, Kranken- und Kuranstalten, wo bisher eine andere Lösung galt.

Während nun verpflichtend Maske getragen werden muss, hatten bisher statt der Maske auch "geeignete Schutzmaßnahmen", die das Infektionsrisiko minimieren, gereicht. Zwar konnten Heime auf eigene Faust eine Maskenpflicht verhängen, nun kommt sie aber für alle Einrichtungen von der Regierung verordnet.

"Es ist absolut kein Wunder, wenn sich Menschen nicht mehr auskennen, was wann, wo und wie gilt"

Und nicht nur das: Wie NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak aufzeigt, ist neu und ebenfalls nicht angekündigt eine Maskenpflicht bei Tankstellen und Bäckereien. "Es ist absolut kein Wunder, wenn sich Menschen nicht mehr auskennen, was wann, wo und wie gilt", so Niki Scherak. 

"Die Regierung hat eine Woche Ankündigungen, vier Regierungsmitglieder und eine Unzahl an verschobenen Pressekonferenzen gebraucht, um die Maskenpflicht in Supermärkten, Banken und Post zu verkünden. Die Verordnung dazu kam dann gestern [Mittwoch] gegen Mitternacht und enthielt überraschend auch Bäckereien und Tankstellen."

„Offenbar hat die Regierung aus dem Desaster der letzten COVID-Verordnung nichts gelernt"

Scherak kritisiert auch, dass es nach dem "Desaster" der letzten Covid-Verordnung nun ein neues gebe. Die letzte Verordnung wurde bekanntlich in Teilen vom Verfassungsgerichtshof als gesetzeswidrig aufgehoben. "Es ist im Sinne aller Beteiligten, wenn die Verordnungen gesetzeskonform und verständlich sind. Das wäre im Sinne der Rechtsstaatlichkeit das Mindeste", so Scherak, der eine künftige Begutachtung der Maßnahmen fordert.

Und: "Das Mindeste, das die Regierung tun muss, ist sich bei den Betroffenen entschuldigen und ihnen ihre Strafen zurückzuzahlen."

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