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Maskenpflicht jetzt sogar noch ausgeweitet

Am Dienstag verkündete die Regierung die Verschärfung der Maskenpflicht. Sie tritt ab Freitag in Kraft und gilt auch in Pflegeheimen und Spitälern.

Heute Redaktion
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Die Maskenpflicht wird in Österreich wieder verschärft.
Die Maskenpflicht wird in Österreich wieder verschärft.
picturedesk.com

Ab Freitag (24. Juli) müssen wir wieder eine Maske tragen. Die Verschärfung wurde bereits offiziell verordnet. Die Maskenpflicht gilt aber nicht nur in Supermärkten, Bank- und Postfilialen, wie von der Regierung angekündigt, sondern auch wieder in Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten - das ist in der neuen Verordnung zu lesen.

Aus der Adaptierung der "COVID-19-Lockerungsverordnung" von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) geht die neue Ausweitung hervor. Die Maskenpflicht für Besucher gilt für alle Orte, "an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden", heißt es in der Vorordnung.

Schutz für Risikogruppen

In den öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Apotheken oder beim Arzt- sowie Friseurbesuch wurde die Maskenpflicht nie gelockert. "Der Mund-Nasenschutz wird überall dort wieder Pflicht sein, wo Menschen hinmüssen, um den Bedarf des täglichen Lebens abzudecken", erklärte die Regierung am Dienstag.

Es gehe bei dieser Verschärfung vordergründig um den Schutz von besonders schutzbedürftigen Menschen beziehungsweise Risikogruppen. "Jeder muss dort hin, das kann man sich nicht aussuchen. Wir haben uns daher entschieden, in Supermärkten sowie in Bank- und Postfilialen die Mund-Nasenschutzpflicht wieder einzuführen", betonte Sebastian Kurz.

Neben Supermärkten, Banken, Postfilialen, Spitälern und Pflegeheimen zählen auch der Lebensmitteleinzelhandel, Reisebusse, Ausflugsschiffe, sowie Seil- und Zahnradbahnen dazu. Ebenfalls muss in geschlossenen Räumen, wo die Einhaltung des Mindestabstandes nicht gewährleistet werden kann, eine Maske getragen werden.

Maskenpflicht im Gottesdienst teilweise wieder eingeführt

Ausnahmen gibt es hingegen für Restaurants und Wirtshäuser. Hier besteht nach wie vor keine Maskenpflicht. Auch in Trafiken, Mode-Boutiquen oder in Baumärkten gilt die Regelung nicht.

Kirchen und Religionsgesellschaften haben nach Absprache mit staatlichen Institutionen die Covid-19-Prävention ebenso verschärft: So ist die Maskenpflicht ab Freitag teilweise auch in Gottesdiensten wieder gültig, berichtete die Katholische Presseagentur. Viele Corona-Cluster waren in Freikirchen in Oberösterreich aufgetaucht.