"Darf ich kurz in die Tasche schauen?", ist in Österreich keine unübliche Frage im Supermarkt. Doch darf das Personal überhaupt in meine Tasche schauen?
Die kurze Antwort lautet: Nein, einfach durchsuchen lassen muss sich niemand. Weder Kassiererinnen und Kassierer noch Ladendetektive dürfen gegen den Willen eines Kunden dessen Tasche oder Rucksack kontrollieren. Das bestätigt auch der Verein für Konsumenteninformation.
Manche Geschäfte weisen mit Schildern darauf hin, dass Taschen an der Kassa vorgezeigt werden sollen. Doch auch eine solche Hausregel macht aus dem Personal keine Polizei. Eine Aufforderung ist daher nicht automatisch eine rechtliche Verpflichtung. Wer seine Tasche nicht öffnen möchte, kann die Kontrolle grundsätzlich ablehnen.
Wer sich gegen eine Taschenkontrolle entscheidet, muss daraus keinen Streit machen. Eine ruhige Antwort reicht: Man möchte die Tasche nicht öffnen und bittet gegebenenfalls darum, bei einem konkreten Verdacht die Polizei zu verständigen.
Denn eines darf das Personal sehr wohl: Bei einem begründeten Verdacht kann es die Polizei rufen und verlangen, dass die verdächtige Person bis zum Eintreffen der Polizei wartet.
Selbst dann gilt aber: Die Mitarbeiter dürfen nicht einfach selbst in den Rucksack greifen und ihn durchsuchen. Die Polizei kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Taschen kontrollieren. Das österreichische Sicherheitspolizeigesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Befugnisse der Polizei auch das Öffnen und Durchsuchen von Taschen umfassen.