Brisante Enthüllung im Justizausschuss des Nationalrats durch Justizministerin Alma Zadić. Fast 5.000 Beschwerden seien laut der Grünen-Ministerin im Kontext mit der Versendung von Schreiben zur Impfung gegen COVID-19 insgesamt bis Ende 2022 bei der Datenschutzbehörde (DSB) eingereicht worden. Das entsprach einem Vielfachen der Individualbeschwerden der vergangenen Jahre, heißt es dazu im Datenschutzbericht 2022 – generell soll es eine derart große Anzahl an Beschwerden zuvor noch nie gegeben haben.
"Aufgrund des hohen Volumens wurde dem Bericht zufolge in der Datenschutzbehörde eine eigene Task-Force, bestehend aus zehn Bediensteten, eingerichtet", heißt es zudem in einer Aussendung der Parlamentsdirektion. Diese Task-Force sei mittlerweile bereits aufgelöst worden. "Im Hinblick auf die Datenschutzbeschwerden zu den Impfzusendungen gelangte die Datenschutzbehörde in ihren Verfahren gegen den Dachverband der Sozialversicherungsträger zur Ansicht, dass sich dieser auf eine Bestimmung des ASVG stützen konnte und wies die Beschwerden entsprechend ab."
Anders bei den Verfahren gegen den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, das Amt der Vorarlberger Landesregierung und das Amt der Tiroler Landesregierung. In diesen Beschwerde-Fällen sei die Datenschutzbehörde zum Ergebnis gekommen, "dass sich die Verantwortlichen auf keine entsprechende gesetzliche Grundlage stützen konnten und habe den Beschwerden daher stattgegeben". Harald Stefan (FPÖ) unterstrich im Ausschuss, die FPÖ habe im Vorhinein "darauf hingewiesen".
Es wurde nicht allen Beschwerdeführer:innen rechtgegeben, hielt dagegen laut Aussendung die Leiterin der Datenschutzbehörde, Andrea Jelinek, entgegen. Die Leiterin der Datenschutzbehörde bestätigte im Ausschuss zudem, dass amtswegige Prüfverfahren zurückgegangen seien. Ab diesem Jahr werde – nach coronabedingter Pause – wieder ein amtswegiges Schwerpunktprüfverfahren durchgeführt.