Wahrlich kein Schnäppchen machte eine 50-jährige Frau aus dem Bezirk St. Pölten Land, als sie kürzlich bei einem TV-Werbesender bestellte. Nicht das georderte Produkt kam der Frau teuer, sondern ein Fehler, der beim Überweisen passierte. Denn durch ein technisches Malheur beim Automaten im Foyer ihrer Bank wurde der Frau das 100-Fache des Betrags – 2.400 Euro statt 24 Euro – abgebucht.
Die Rechnung bezahlte die 50-Jährige mit einem Zahlschein am Automaten ihrer Bank. Als sie kurz später ihre Kontoauszüge kontrollierte, fiel sie aus allen Wolken. Statt der 23,94 Euro war das Hundertfache des Betrags, nämlich 2.394 Euro, an den Shop des Senders überwiesen worden. Geschockt wandte sich die Konsumentin an die AK-Konsumentenberatung.
Die AK-Expert:innen nahmen mit dem Shop Kontakt auf und ersuchten darum, den zu viel überwiesenen Betrag wieder an die Frau zu überweisen. Da das aber zunächst nicht passierte, wandte sich die Konsumentin parallel an ihre Bank. Dort sagte man ihr, man könne den Betrag zurückholen, dafür würde aber eine Gebühr von 70 Euro fällig werden.
Das Argument der Bank: Obwohl der Automat der Bank im Foyer den Zahlschein falsch eingelesen haben dürfte und das Komma in der Summe dadurch verloren ging, sei trotzdem die Frau Schuld. Denn sie habe den falsch eingelesenen Betrag am Automaten bestätigt.
Auf Rat der Konsumentenberatung sah die Frau davon ab, das Geld kostenpflichtig durch ihre Bank zurückfordern zu lassen. Zum Glück: Denn wenig später fanden die fehlenden 2.370 Euro den Weg zurück auf ihr Konto. Der Shop hatte auf die Aufforderung der AK reagiert und die zu viel bezahlte Summe zurücküberwiesen.