Todesschuss auf Nachbarn

"Techno-Heinz" (50) vermisst in Haft Musik und Tschick

Nach dem Todesdrama in einem Wiener Gemeindebau ist Heinz R. in Haft. Vertreten wird der amtsbekannte Wiener von Star-Anwältin Astrid Wagner.
14.10.2025, 05:30
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Seit Samstag sitzt Heinz R. in der Wiener Josefstadt in Einzelhaft. "Er raucht so gern, vermisst seine Tschick und die Musik", so Top-Anwältin Astrid Wagner, die den gelernten IT-Techniker vertritt. Techno ist die Leidenschaft des Hobby-DJs, der es auf der Plattform Twitch mit seinen Elektro-Beats immerhin auf über 1.000 Follower bringt.

"L’Amour Toujours" von DJ Gigi D’Agostino um 4 Uhr früh

Techno war es auch, der den 50-Jährigen nun in U-Haft brachte: Vergangenen Samstag um 4 Uhr früh war im Josef-Bohmann-Hof in Wien-Donaustadt ein länger schwelender Nachbarschaftsstreit um zu laute Musik eskaliert, "Heute" berichtete. Denn laut einer Bewohnerin wummerte oft auch Spätnachts "L’Amour Toujours" von DJ Gigi D’Agostino aus R.s Wohnung.

Schussopfer starb noch am Tatort

Als sich sein iranischer Nachbar (33) in der Tatnacht wieder einmal beschwerte, soll ihn Heinz R. mit einem Revolver getötet haben: Am Samstag, den 11. Oktober, kam es gegen 4.00 Uhr zu einer tödlichen Schussabgabe im Josef-Bohmann-Hof in Wien-Donaustadt. Der 33 Jahre alte Iraner erlag noch am Tatort seinen Verletzungen. Der mutmaßliche Schütze, Heinz R. (50), ließ sich widerstandslos festnehmen.

Zunächst rechtfertigte er die Schussabgabe damit, dass er das Opfer für einen Einbrecher gehalten habe. Später gab er zu, dass es bereits zuvor Streit mit dem Nachbarn gegeben hatte. Als sich der 33-Jährige erneut über zu laute Techno-Musik beschwert hatte, sei es zu einem Streit gekommen, im Zuge dessen ihn der Iraner mit einem Messer bedroht habe. In Selbstverteidigung habe er den Revolver abgefeuert, so R. zur Polizei.

Verdächtiger bleibt dabei: "War Notwehr"

"Mein Mandant bleibt bei seiner Aussage, dass er in Notwehr gehandelt hat", so seine Anwältin Astrid Wagner zu "Heute". Heinz R. bedauere den Tod seines Nachbarn. Für den Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

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