Wien

Teichtmeister-Urteil – Richter-Chef warnt vor Schnellsc

Ist das Urteil gegen Florian Teichtmeister zu milde ausgefallen? Im ORF reagiert der neue Präsident der Richtervereinigung darauf, warnt die Politik.

Newsdesk Heute
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    Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister musste sich am Dienstag wegen Besitzes und Herstellung von insgesamt 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen am Wiener Landesgericht verantworten.
    Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister musste sich am Dienstag wegen Besitzes und Herstellung von insgesamt 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen am Wiener Landesgericht verantworten.
    Denise Auer

    Beim großen Prozess am Dienstag hat sich Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister schuldig bekannt, alle Vorwürfe seien richtig. Zuvor legte er legte ein umfassendes Geständnis ab. Das Urteil überrascht viele: Zwei Jahre bedingte Haft wegen Besitzes und Herstellung zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchsdarstellungen. Keinen Tag muss der Schauspieler also in den Häfn!

    Es gilt eine dreijährige Probezeit, er muss sich einer Therapie unterziehen und engmaschig behandeln lassen – inklusive Drogen und Alkoholkontrollen. Auch die Staatsanwaltschaft hat keine Bedenken, das Urteil ist somit rechtskräftig.

    Das Urteil wirft viele Fragen auf. Eine der brennendsten: Was ist mit den Anfang des Jahres durch die Regierung angekündigten verschärften Maßnahmen zum Schutz von Kindern? In der ZIB2 mit Martin Thür nahm dazu Gernot Kanduth, der neue Präsident der Richtervereinigung, per Videoschaltung aus Klagenfurt Stellung.

    Gernot Kanduth, neuer Präsident der Richtervereinigung, in der ZIB2 mit Martin Thür am 6. September 2023.
    Gernot Kanduth, neuer Präsident der Richtervereinigung, in der ZIB2 mit Martin Thür am 6. September 2023.
    Screenshot ORF

    Gleich zu Beginn des relevanten Interview-Teils stellte er klar, dass er als Richter-Präsident nicht auf konkrete Fälle und der Strenge eines gefällten Urteils eingehen dürfe: "Dazu kann ich und werde ich nichts sagen".

    Pochen auf Selbstkontrolle

    Im konkreten Fall sehe das Gesetz allerdings neu einen Strafrahmen bis 3 Jahre vor, früher wären 2 Jahre die Höchststrafe gewesen. Die Ausschöpfung des Strafrahmens läge in erster Linie beim Richter und in zweiter Linie bei der Staatsanwaltschaft, erklärt Kanduth.

    Letztere hätte, so sie mit dem Urteil unzufrieden gewesen wäre, Rechtsmittel einlegen können. Dieses Instrumentarium der Experte als wichtiges Element der Selbstkontrolle des Rechtssystems. Im Fall Teichtmeister verzichtete die Anklage aber darauf, weshalb das Blitz-Urteil auch schon rechtskräftig ist.

    Das sorgte für ein Rauschen im politischen Blätterwald. Sowohl Innenminister Gerhard Karner (VP) als auch FP-Chef Herbert Kickl übten scharfe Kritik an der bedingt ausgesetzten Haftstrafe. Kanduth warnt nun aber vor einer vorschnellen Verschärfungs-Reaktion.

    "Da glaube ich schon, dass es schlecht wäre, aus der Hüfte zu schießen und eine Anlassgesetzgebung zu starten", mahnt der Präsident der Richtervereinigung. Er wünscht sich ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren bei dem Experten unterschiedlicher Disziplinen zu Wort kommen sollen. Denn: die Erhöhung des Strafrahmens sei nicht immer Mittel zum Zweck. Im Sinne des Opferschutzes sei womöglich eine Therapie die wirksamere Maßnahme.

    Notrufnummer und Hilfe-Hotline bei Kindesmissbrauch:
    Rat auf Draht: 147
    Telefonberatung die möwe: 01 532 15 15
    Kindernotruf: 0800 567 567
    Opfernotruf Weißer Ring: 0800 112 112
    www.kinderschuetzen.at
    www.pb-fachstelle.at (Fachstelle Prozessbegleitung)

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