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Test zwei Stunden zu alt – Fußpflegerin weist Kundin ab

Gnadenloses Corona-Regime in Niederösterreich: Eine Fußpflegerin schickte eine Stammkundin weg, deren Antigentest um zwei Stunden (!) zu alt war.

Heute Redaktion
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Eine Niederösterreicherin (59) durfte mit 50 Stunden altem Test nicht zur Fußpflege.
Eine Niederösterreicherin (59) durfte mit 50 Stunden altem Test nicht zur Fußpflege.
privat

Bei diesem Erlebnis stellte es einer 59-jährigen Niederösterreicherin buchstäblich die Zehennägel auf. Die "Heute"-Leserin hatte im Bezirk Bruck an der Leitha einen Fußpflegetermin für Montag, 13.15 Uhr vereinbart. "Bei uns gibt es leider nicht das breite Angebot, das es etwa in Wien gibt. In meinem kleinen Ort war die letzte Testmöglichkeit Samstagmittag. Die habe ich auch wahrgenommen", erzählt sie.

Test abgelaufen

Samstag, um 11.07 Uhr wurde ihr also ein Antigentest abgenommen. Ergebnis: negativ. "Danach habe ich mein Wochenende daheim verbracht, ohne Möglichkeit, mich mit dem Coronavirus anzustecken", erzählt die Frau. Am Montag fuhr sie zu einem lange vereinbarten Termin bei ihrer Stamm-Fußpflegerin. "Diese wies mich um 13.15 Uhr ab, da mein Test nicht mehr gültig war."

"Heute"-Leserin: "Übertrieben"

Wie berichtet, müssen seit der Lockdown-Lockerung maximal 48 Stunden alte Corona-Antigentests bei körpernahen Dienstleistern vorgewiesen werden. "Ich habe also zwei Stunden und acht Minuten überzogen", so die Niederösterreicherin. Sie findet: "Man kann es auch übertreiben. Erstens wäre in meinem Ort die nächste Testmöglichkeit am Dienstag gewesen, zweitens: Glaubt wirklich irgendjemand, dass ich im Fall der Fälle zwei Stunden vorher weniger ansteckend gewesen wäre?"

Die 59-Jährige meint: "Ich nehme das Coronavirus wirklich ernst, versuche seit März, mich und andere zu schützen. Aber mit so einer Knallhart-Politik verliert man noch die letzten Bürger, die dann die Nerven wegschmeißen. Jede Verordnung sollte lebensnah sein – diese ist es maximal in Ballungsräumen, wo man quasi rund um die Uhr testen gehen kann."

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