Muss ich noch Maske tragen? Welche eigentlich? Und komme ich mit dem Antigen-Schnelltest noch überall rein? Fragen über Fragen. Vor allem seit den Lockerungen am 1. Juli und der Testverschärfungfür Wien kennt sich kaum noch jemand aus. Wir bringen Licht in das Maßnahmen Wirrwarr:
Nein. Überall dort, wo seit 1. Juli weiterhin eine Maskenpflicht besteht, wurde die FFP2-Maske durch einen Mund-Nasen-Schutz ersetzt.
In Alten- und Pflegeheime sowie Gesundheitseinrichtungen und überall dort, wo die 3-G-Regel nicht zum Tragen kommt. Eine MNS-Maske muss somit in öffentliche Verkehrsmitteln und deren Stationen, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen sowie im Supermarkt und im Handel getragen werden. Das gilt für ganz Österreich.
Nein, auch Geimpfte, Genesene und Getestete müssen weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz in Alten- und Pflegeheimen, Gesundheitseinrichtungen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln und im Handel tragen.
Nein, da auch für sie die 3-G-Regel gilt.
> Kleinkinder bis zwei Jahre dürfen keine Masken tragen (Erstickungsgefahr). Kinder ab sechs Jahren müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
> Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann (z.B. Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen, Angststörungen oder mit fortgeschrittener Demenz, Asthma, Kinder mit ADHS etc.), sind von der MNS-Pflicht ausgenommen.
> Von der MNS-Pflicht ausgenommen sind auch gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen sowie deren Kommunikationspartnerinnen und Kommunikationspartner während der Kommunikation.
Im Fall einer Kontrolle (z.B. durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes) sind die Gründe der Inanspruchnahme nachzuweisen. Hierfür benötigt man eine Bestätigung von einer in Österreich zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärztin oder einem Arzt.
Nein, seit 1. Juli gibt es auch keine Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandeszu anderen Personen mehr. Damit entfallen sämtliche Quadratmeterbeschränkungen.
In ganz Österreich gelten die 3-Gs für Kinder ab 12 Jahren. Wien bildet eine Ausnahme: Hier müssen Kinder bereits ab 6 Jahren überall dort, wo die 3G-Regel gilt, einen negativen Coronatest vorlegen.
Österreichweit die bisher gängigen Tests - darunter auch die Antigen-Schnelltests vor Ort. In Wien werden Antigen-Selbsttests seit 1. Juli jedoch nur noch anerkannt, wenn sie unter Aufsicht - etwa in Apotheken oder Teststraßen - vorgenommen wurden. Schnelltests, die im Wohnzimmer oder direkt im Lokal absolviert werden, sind nicht mehr gültig.