Mit 1. April tritt der erste Teil des Sparpakets der neuen Regierung in Kraft. Um den maroden Staatshaushalt zu sanieren, sollen allein heuer ja 6,4 Milliarden Euro eingespart beziehungsweise mehr eingenommen werden. Die ersten Maßnahmen dafür in einem Volumen von 1,1 Milliarden Euro für heuer wurden im Parlament bereits beschlossen und treten mit 1. April in Kraft.
"Heute" hat die Details, wo sich das sogenannte "Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025" ab April auf die Bevölkerung auswirkt – was teuer wird beziehungsweise welche Förderungen wegfallen.
Bisher waren Kraftfahrzeuge mit null CO2-Emissionen von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Diese Ausnahme gilt ab 1. April nicht mehr. Das gilt neben Elektroautos auch für E-Motorräder und E-Wohnmobile. Laut ÖAMTC liegen die jährlichen Mehrkosten durch die neue Steuerpflicht für E-Auto-Besitzer je nach Modell zwischen 70 und 2.000 Euro.
Finanzminister Markus Marterbauer erwartet sich dadurch Mehreinnahmen von 65 Millionen Euro.
Wer überlegt, sich für die Stromversorgung eine eigene Solaranlage zu errichten, muss künftig tiefer in die Tasche greifen. Denn mit 1. April wird die bisher gültige Umsatzsteuerbefreiung für Solarmodule für kleinere Photovoltaikanlagen abgeschafft. Heißt: Ab April gilt der Steuersatz von 20 Prozent – um so viel werden die Solarmodule also teurer. Ausgenommen sind nur Kaufverträge, die vor dem 7. März 2025 (dem Tag des Gesetzesbeschlusses im Nationalrat) abgeschlossen wurden.
Das Streichen dieser Steuerbefreiung soll dem Staat zusätzlich 175 Millionen Euro in die Kasse spülen.
Mit den Rauchern verdient der Staat ohnehin gut – rund 2,8 Milliarden flossen aus Tabak- und Mehrwertsteuer im Vorjahr ins Budget – es soll aber noch mehr werden. Mit 1. April tritt die letzte Runde der Frühjahrs-Preiserhöhungen für Zigaretten in Kraft. Pro Packerl werden Tschick um 20 bis 50 Cent teurer. Das gilt auch für Alternativen zur klassischen Zigarette, etwa Tabakerhitzer. Die "Heets" von Philip Morris beispielsweise kosten ab 1. April 6,20 Euro statt bisher 5,70 Euro.
Diese Preisanstiege sind die Folge der regulären Erhöhung der Tabaksteuer und haben noch nichts mit dem neuen Maßnahmenpaket zur Budgetsanierung zu tun. Das enthält allerdings auch eine weitere Anhebung der Tabaksteuer per 1. April – gut möglich also, dass den Rauchern heuer noch eine weitere Preiserhöhung ins Haus steht.
Der Finanzminister plant jedenfalls mit heuer 50 Millionen Euro an Zusatzeinnahmen aus der weiteren Anhebung der Tabaksteuer.
Ab 1. April steigt die sogenannte Wettgebühr von zwei auf fünf Prozent des Wetteinsatzes. Betroffen davon sind vor allem Sportwetten. Abgeführt werden muss diese Gebühr von den Unternehmen, die Wetten anbieten. Beim Wetten wird der Kunde die Gebührenerhöhung nicht direkt merken. Es ist aber davon auszugehen, dass es sich etwa über die Quoten auswirken wird oder in veränderten Wettangeboten. Die Branche stöhnt jedenfalls stark über diese kurzfristige Steuererhöhung von 150 Prozent.
In die Staatskasse sollen daraus heuer noch 50 Millionen Euro mehr fließen.
Nichts mit der Budgetsanierung hat eine weitere Teuerung zu tun, die alljährlich im April auf viele Mobilfunk- und Internetkunden zukommt. Denn zahlreiche Telekom-Anbieter koppeln ihre Tarife an den Verbraucherpreisindex (VPI) – das bedeutet dann automatische Preiserhöhungen im Umfang der Jahresinflation. Im Vorjahr mussten viele Kunden eine satte Preissteigerung von 7,8 Prozent schlucken, dieses Jahr sind es 2,9 Prozent.
Immerhin eine gute Nachricht: Nicht alles, was im April meist teurer wurde, wird es dieses Jahr auch. Denn bei den Mieten steigt die Regierung auf die Teuerungsbremse. Konkret werden die Mieten in Altbau- und Genossenschaftswohnungen für 2025 eingefroren, das heißt, sie dürfen heuer nicht, wie sonst im April üblich, an die Inflation angepasst werden.
Die entsprechende Gesetzesänderung tritt am 1. April in Kraft. Sonst wären diese Mieten im April um bis zu 4,2 % gestiegen. Für Neubauwohnungen gilt die Mietpreisbremse freilich vorerst nicht. Das soll laut Regierungsprogramm aber folgen.