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Thomas Cook: Wer sich jetzt nicht meldet, verliert Geld

Wer bis Sonntag seine Ansprüche für den geplatzten Urlaub bei Thomas Cook noch einreicht, der bleibt auf seinen Reisekosten sitzen.

Heute Redaktion
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Thomas Cook-Urlauber sollten sich beeilen: Die Frist für Rückerstattung geleisteter Zahlungen endet diese Woche
Thomas Cook-Urlauber sollten sich beeilen: Die Frist für Rückerstattung geleisteter Zahlungen endet diese Woche
Bild: picturedesk.com/APA

Der internationale Reiseveranstalter Thomas Cook ist seit dem 23. September pleite ("Heute.at" hat berichtet). Pauschalreisende, deren Urlaub geplatzt ist und denen Zusatzkosten entstanden sind, sollten sich noch diese Woche um ihr Geld kümmern. Denn am Sonntag läuft die achtwöchige Frist für die Geltendmachung ihrer Rückerstattungs-Ansprüche ab.

Poststempel: Freitag

Postalische Anträge müssen bis zum Freitag, 15. November, eingebracht werden, betont ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Darunter fallen Anzahlungen bis 20 Prozent, Restzahlungen und auch die notwendigen Kosten für die Rückbeförderung.

Dafür muss man seine Buchungs- und Zahlungsbestätigungen sowie eine Bankverbindung und eine kurze Beschreibung des Sachverhaltes schriftlich bei der AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 23-25, A-1120 Wien (Telefonnummer: +43 1 525 03 -0, E-Mail:

[email protected]) einreichen.

Chancen auf Rückerstattung stehen gut

Die Aussichten, Geld zurück zu bekommen, sind gut: Mit nahezu 22 Millionen Euro ist die österreichische Thomas Cook-Gruppe nach derzeitigen Infos hoch genug abgesichert, sodass heimische Kunden alle geleisteten Zahlungen rückerstattet bekommen sollten, so die ÖAMTC-Juristin.

Mittlerweile hat der insolvente Reiseveranstalter mitgeteilt, dass Reisen im kommenden Jahr nicht stattfinden können.