Wildtiere

1.000 Euro Finderlohn für "Gänsehäuter" aus Salzburg

Kürzlich kam es in Salzburg zu einem extremen Fall von Tierquälerei. Ein Gans wurde bei lebendigem Leibe gehäutet. Wer hat etwas beobachtet? 

Christine Kaltenecker
In einem Freibad in Salzburg wurde ein Graugans bei lebendigem Leibe gehäutet. 
In einem Freibad in Salzburg wurde ein Graugans bei lebendigem Leibe gehäutet. 
(Symbolbild) Getty Images

Vor knapp zwei Wochen wurde eine blutüberströmte Graugans im Bereich der Toiletten im Freibad Leopoldskron (Salzburg) vom Bademeister gefunden. Das Tier wurde bei lebendigem Leibe gehäutet und musste von ihren Qualen erlöst werden. Zunächst ging man noch vorsichtig von einem Fischotter aus, doch die pathologische Untersuchung bestätigte den furchtbaren Verdacht: Die Gans wurde von einem oder mehreren Menschen so zugerichtet. Die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe setzt deshalb mit Hilfe eines Spenders eine Hinweis-Prämie in Höhe von 1.000 Euro fest. 

Die Bilder sind mehr als erschreckend:

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    Warnung der Redaktion.
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    Heute

    "Psychisch krank" 

    "Der oder die Täter müssen psychisch krank sein, anders ist so eine abscheuliche Tat nicht erklärbar! Durch den pathologischen Befund ist aber auch Maximilian Mayr-Melnhofs medial geäußerte Ansicht, dass für ihn alles auf einen Fischotter hindeute, eindeutig widerlegt", sieht sich die Geschäftsführerin der Tierschutzorganisation Pfotenhilfe, Johanna Stadler, bestätigt.

    In der Stadt Salzburg passieren immer wieder Tierquälereien, auch an Enten, Krähen, Tauben, Schwänen etc., denen Federn oder sogar Flügel ausgerissen wurden oder die erschossen wurden. Am Tierschutzhof Pfotenhilfe werden die Opfer teilweise gesundgepflegt, sofern sie diese Torturen überhaupt überleben. Zurzeit zieht die Pfotenhilfe drei verwaiste Wildgänseküken auf, von denen zwei in der Stadt Salzburg von ihren Eltern verstoßen wurden.

    Auch ein Anliegen

    Die Pfotenhilfe weist auch auf das kürzlich eingereichte Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz hin, das zum Ziel hat, derzeit bestehende massive Tierquälerei, die in den Landesjagdgesetzen unverständlicherweise erlaubt ist, abzuschaffen. Etwa der Abschuss von Elterntieren mit Jungen oder die Tötung von Hunden und Katzen. Da die Jagd - gegen jede Logik - aus dem Tierschutzgesetz, aufgrund starker Lobbyinteressen, weitgehend ausgenommen ist, versuchen die Initiatoren, Wildtiere auf diesem Wege besser zu schützen. Weitere Infos auf www.bundesjagdgesetz.at