Ein 41-Jähriger musste jetzt am Landesgericht Wr. Neustadt auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, das AMS zur Auszahlung von Notstandshilfe "durch Unterlassen der Meldung seiner geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse" verleitet zu haben.
Konkret musste sich der Niederösterreicher wegen des Verbrechens der Betrügerischen Krida vor Gericht verantworten.
Er soll im Jahr 2024 vom AMS Notstandshilfe in der Höhe von 11.862 € bezogen haben. Von den TikTok-Einnahmen sagte er dem Arbeitsmarktservice aber nichts. Nun forderte das AMS den Betrag zurück, denn er habe die Geringfügigkeitsgrenze überschritten von damals 518,44 € im Monat überschritten, im Schnitt soll der Niederösterreicher als Influencer 581 € monatlich verdient haben.
Ein weiterer Vorwurf der Staatsanwaltschaft: "Das Verschweigen von Einkünften im Zuge des Exekutionsverfahrens durch falsche Angaben im Vermögensverzeichnis", er habe damit den Gläubigern "Vermögensbestandteile entzogen", heißt es laut Anklage.
Der Angeklagte verantwortete sich beim Prozess teilweise schuldig. Da weitere Beweisanträge geprüft werden müssen, wurde die Verhandlung vertagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.