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Tiroler Pendler dürfen weiter nach Deutschland, wenn...

Nun ist es fix! Tiroler Pendler dürfen auch weiter nach Deutschland, wenn dieses "systemrelevant" sind.

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    Kontrollen am Grenzübergang in Kiefersfelden
    Kontrollen am Grenzübergang in Kiefersfelden
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    Seit Mitternacht ist das Einreiseverbot für Tiroler nach Deutschland in Kraft. Laut dem deutschen Innenminister Horst Seehofer ist mit strengen Kontrollen an der Grenze zu rechnen. "Wer nicht zu einer der wenigen Ausnahmen gehört, kann nicht einreisen", stellte Seehofer klar.

    Zunächst war auch völlig offen, ob Pendler aus Tirol eventuell doch nach Bayern dürfen, wenn ihre Tätigkeit "dringend erforderlich" ist. Seit Sonntagnachmittag steht nun aber fest, dass Pendler auch weiterhin in die Bundesrepublik einreisen dürfen, sofern diese "systemrelevant" sind.

    Dafür müssen sie in den nächsten Tagen ihren Arbeitsvertrag dabei haben und bei der Kontrolle an der Grenze vorzeigen. Bis Dienstag (16. Februar) sollen die deutschen Bundesländer Bayern und Sachsen Betriebe als systemrelevant definieren und individuelle Bescheinigungen ausstellen, die an der Grenze vorgezeigt werden sollen.

    "Wir gehen pragmatisch vor, wo immer das möglich ist"

    "Für Grenzpendler in systemrelevanten Berufsbranchen soll die Einreise möglich bleiben", sagte der deutsche Innenminister Horst Seehofer. "Wir gehen pragmatisch vor, wo immer das möglich ist." Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte in Schirnding an der Grenze von Bayern zu Tschechien bei einem Besuch an der dortigen Kontrollstelle, zu den Ausnahmebranchen zählten etwa Wasser- und Elektrizitätswerke oder die Lebensmittelproduktion.

    Im Einzelnen müsse an Ort und Stelle darüber entschieden werden. Voraussetzung für die Einreise sei dann aber für alle ein maximal 48 Stunden alter negativer Test sowie eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Zudem müssten sie sich digital vor der Einreise anmelden.

    Seit Sonntag dürfen aus Tirol oder etwa auch aus Tschechien nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gab es bisher nur für Ärzte, Kranken- und Altenpfleger sowie für Lastwagenfahrer und landwirtschaftliche Saisonkräfte.

    Gegenüber der APA erklärte ein Sprecher der Münchner Bundespolizeidirektion, dass Pendler bis einschließlich Dienstag einen Arbeitsvertrag beim Grenzübertritt nachweisen müssten, dass sie in einem systemrelevanten Bereich tätig seien.

    Ab Mittwoch (17. Februar) würde dann eine amtliche Bescheinigung einer deutschen Behörde, etwa dem Landkreis, wo ein Pendler beruflich tätig ist, nötig sein.

    +++ Mehr Infos in Kürze +++

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      Mike Wolf
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