Ein Klick mit teuren Folgen: Daniel Thönig aus Ried im Zillertal teilte im März 2025 auf Facebook einen Artikel des Online-Mediums "Express". Dieser wurde zuvor in einer pro-FPÖ-Gruppe verbreitet. Darin wurde fälschlicherweise über eine angebliche Scheidung von Nathalie und René Benko berichtet.
Wenig später bekam die Familie Post von einer Wiener Anwaltskanzlei. "Zuerst waren wir ganz baff. Erst hat es geheißen: Ein Brief und die Sache ist erledigt. Doch dann kam der blaue Brief", schildert Ehefrau Claudia Thönig dem ORF Tirol.
Zunächst wurden laut Thönig 3.500 Euro gefordert. Doch die Angelegenheit landete vor Gericht – und dort ging es schließlich um einen geforderten Gesamtbetrag von 34.000 Euro.
Internetrechtsexperte Matthias Kettemann von der Universität Innsbruck warnt davor, fremde Inhalte in sozialen Netzwerken einfach weiterzuverbreiten. Denn wer einen Beitrag teilt, kann rechtlich selbst für dessen Inhalt verantwortlich werden.
"Egal, was die Quelle ist, man macht sich durch das Teilen selbst zum Veröffentlicher dieser Informationen. Man haftet dafür und man ist straf- und zivilrechtlich verantwortlich für das, was man weiterleitet", erklärt Kettemann.
Wie teuer ein falsches Posting werden kann, hängt laut dem Experten vom jeweiligen Fall ab. Entscheidend sei etwa, wie schwer ein Vorwurf wiegt, welche Informationen verbreitet werden und ob dadurch die Privatsphäre oder das berufliche Fortkommen einer Person betroffen sind.
Besonders bitter für die Tiroler Familie: Claudia Thönig hält es für denkbar, dass ihr Mann den Beitrag überhaupt nur versehentlich geteilt hat. "Dafür mussten wir ganz schön viel bezahlen", sagt sie.
Rechtlich schützt ein solches Versehen aber nicht automatisch vor den Folgen. Wer Informationen weitergibt, müsse darauf achten, dass diese auch stimmen, betont Kettemann.