Niederösterreich

Tod nach Kinderwunsch - Anästhesist jetzt vor Gericht

Ein Narkosearzt hatte Frauen mit einem verunreinigtem Narkosemittel in einer Kinderwunschklinik behandelt, eine 32-Jährige starb.

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In einer Kinderwunsch-Klinik in Baden ist eine Frau nach einem Eingriff gestorben.
In einer Kinderwunsch-Klinik in Baden ist eine Frau nach einem Eingriff gestorben.
Thomas Lenger/Monatsrevue

Neuerlicher Prozess am Mittwoch gegen einen mittlerweile 66-Jährigen Narkosearzt am Landesgericht Wr. Neustadt: Der Fachmediziner musste sich für den Tod einer 32-Jährigen und die Komplikationen von zwei weiteren Patientinnen verantworten.

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    Der angeklagte Anästhesist
    Der angeklagte Anästhesist
    Trimmel Sascha

    Narkoseflascherl im Kühlschrank

    Rückblick: Anfang Juni 2020 waren drei Frauen in einer Kinderwunschklinik in Baden, ein Facharzt soll dabei einen gravierenden Fehler gemacht haben. Der routinierte Mediziner soll eine bereits angebrochene Flasche des Narkosemittels Propofol in seinem privaten Kühlschrank aufbewahrt und es am nächsten Tag drei Patientinnen im Zuge einer Follikel-Punktion in der Kinderwunschklinik verabreicht haben.

    Durch die unsachgemäße Lagerung entstandene Keime sollen laut Anklage zum Tod einer 32-Jährigen und zu schweren Komplikationen bei zwei weiteren Frauen geführt haben, beide Patientinnen lagen im Koma - mehr dazu hier und hier.

    Unzuständigkeitsurteil

    Im Dezember 2020 kam es schließlich zum Prozess in Wiener Neustadt wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung gegen den Mediziner. Vor Gericht lieferten sich Verteidiger Michael Dohr und der Richter hitzige Debatten. Für die Hinterbliebenen der 32-Jährigen war der Prozess äußerst schmerzhaft, immer wieder flossen Tränen bei den Angehörigen im Gerichtssaal.

    Der Richter setzte dem Arzt ordentlich zu und fällte ein Unzuständigkeitsurteil. Denn der Beschuldigte sollte nicht wegen fahrlässiger Tötung (Strafrahmen bis zu drei Jahre Haft, Anm.), sondern wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (ein bis 15 Jahre Haft, § 86 Abs. 2 StGB) angeklagt werden.

    Dagegen beriefen allerdings Staatsanwaltschaft und Verteidigung, das Oberlandesgericht Wien war somit am Zug. Das Oberlandesgericht teilte die Rechtsmeinung des Richters nicht und entschied: Neue Verhandlung in Wr. Neustadt am 22. Juni wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung.

    Anwalt ganz in Gelb

    Am Mittwoch erschien der angeklagte Mediziner erneut mit seinem Anwalt Michael Dohr, der diesmal mit einem schrillen, gelben Anzug vor Gericht auftrat. Nochmals wurden die Geschehnisse von 2020 skizziert, der Angeklagte bekannte sich "nicht schuldig", ein Urteil gab es dann wieder nicht. Der Prozess wurde vertagt, am 11. August geht es weiter. 

    Der Grund der Vertagung der Verhandlung: Beim gynäkologischen Gutachten war noch eine Frage aufgeworfen worden, die nicht abschließend bzw. befriedigend beantwortet werden konnte.