Niederösterreich

Tod nach Kinderwunsch! Narkosearzt muss ins Gefängnis

Nach dem Tod einer Patientin durch ein verunreinigtes Narkosemittel muss ein erfahrener Arzt jetzt fünf Monate hinter Gitter.

Der Angeklagte vor Gericht
Der Angeklagte vor Gericht
Trimmel Sascha

Finale im Prozess gegen einen 66-jährigen Anästhesisten am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt. Der Fachmediziner musste sich für den Tod einer 32-Jährigen und die Komplikationen von zwei weiteren Patientinnen verantworten.

Keime im Narkosemittel

Der Fall hatte im Sommer 2020 für viel Aufsehen und Bestürzung gesorgt - hier ein kurzer Rückblick: Anfang Juni 2020 waren drei Frauen in einer Kinderwunschklinik in Baden, ein Facharzt soll dabei einen Fehler gemacht haben. Der routinierte Mediziner soll eine bereits angebrochene Flasche des Narkosemittels Propofol in seinem privaten Kühlschrank aufbewahrt und es am nächsten Tag drei Patientinnen im Zuge einer Follikel-Punktion in der Kinderwunschklinik verabreicht haben.

Durch die unsachgemäße Lagerung entstandene Keime sollen laut Anklage zum Tod einer 32-Jährigen und zu schweren Komplikationen bei zwei weiteren Frauen geführt haben, beide Patientinnen lagen im Koma - mehr dazu hier und hier.

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    Der angeklagte Anästhesist
    Der angeklagte Anästhesist
    Trimmel Sascha

    Im Dezember 2020 kam es schließlich zum Prozess in Wiener Neustadt wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung gegen den Mediziner. Vor Gericht lieferten sich Verteidiger Michael Dohr und der Richter hitzige Debatten. Für die Hinterbliebenen der 32-Jährigen war der Prozess hingegen schmerzhaft, immer wieder flossen Tränen bei den Angehörigen im Gerichtssaal.

    5 Monate Gefängnis

    Der Richter setzte dem Arzt ordentlich zu und fällte ein Unzuständigkeitsurteil. Denn der Beschuldigte sollte nicht wegen fahrlässiger Tötung (Strafrahmen bis zu drei Jahre Haft, Anm.), sondern wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (ein bis 15 Jahre Haft, § 86 Abs. 2 StGB) angeklagt werden.

    Dagegen beriefen allerdings Staatsanwaltschaft und Verteidigung, das Oberlandesgericht Wien war somit am Zug. Das Oberlandesgericht teilte die Rechtsmeinung des Richters nicht und entschied: Neue Verhandlung in Wr. Neustadt am 22. Juni wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung.

    Im Juni 2022 bekannte sich der Arzt bei der neuerlichen Verhandlung nicht schuldig, der Prozess wurde vertagt. Am Donnerstag wurde der angeklagte Arzt schließlich wegen grob fahrlässiger Tötung zu 16 Monaten Haft verurteilt, fünf Monate davon unbedingt. Die Verteidigung hat indes volle Berufung angekündigt, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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      In einer Kinderwunsch-Klinik in Baden ist eine Frau nach einem Eingriff gestorben.
      In einer Kinderwunsch-Klinik in Baden ist eine Frau nach einem Eingriff gestorben.
      Thomas Lenger/Monatsrevue