Am Donnerstag steht der 24-Jährige in Linz vor einem Geschworenengericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord und Mordversuch vor. Für die Verhandlung am Oberlandesgericht ist ein ganzer Tag eingeplant.
Der folgenschwere Crash ereignete sich am 21. Oktober 2024 in Hochbuchedt in Kirchschlag (Bez. Urfahr-Umgebung). Der Beschuldigte war laut Anklage mit einem Auto auf der B126 Richtung Bad Leonfelden unterwegs. Bei einer Geschwindigkeit von 85 km/h soll er plötzlich über die doppelte Sperrlinie gefahren sein.
Der Vorwurf: Der 24-Jährige habe seinen Wagen gezielt gegen die Front eines entgegenkommenden Autos gelenkt. Der 58-jährige Lenker erlitt ein Polytrauma und starb an seinen Verletzungen. Seine 34 Jahre alte Beifahrerin überlebte den Zusammenstoß schwer verletzt.
Zunächst wurde der Lenker wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt. Der Schuldspruch wurde jedoch im Zuge eines Wiederaufnahmeverfahrens aufgehoben, das Verfahren neu aufgerollt.
Auslöser waren Aussagen des Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik. Bei einem Aufnahmegespräch soll er erzählt haben, mit seinem Auto einen Suizidversuch unternommen zu haben. Dabei sei er frontal in den Gegenverkehr gefahren.
Suizidgedanken? Hol dir Hilfe – es gibt sie
In der Regel berichten wir nicht über Selbsttötungen – außer Suizide oder Suizidversuche erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Wenn du unter Selbstmord-Gedanken oder Depressionen leidest, dann kontaktiere die Telefonseelsorge unter der Nummer 142, täglich 0-24 Uhr.
Kriseninterventionszentrum: 01/4069595
Dass dabei ein anderer Mensch gestorben ist, soll ihm nach eigenen Angaben egal gewesen sein. Dieselbe Schilderung soll er auch bei einer Untersuchung gegenüber einer Psychiaterin abgegeben haben. Laut psychiatrischem Gutachten liegt bei dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, dissozialen und schizoiden Anteilen vor.
Zum Tatzeitpunkt sei er dennoch zurechnungsfähig gewesen. Das Gutachten kommt zu einer alarmierenden Einschätzung: Ohne Behandlung bestehe mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gefahr, dass der Mann unter dem Einfluss seiner schwerwiegenden psychischen Störung erneut schwere Körperverletzungen bis hin zu Tötungsdelikten begeht.
Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb neben einer Verurteilung auch die Unterbringung des Angeklagten in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. In der Verhandlung soll neben diversen Zeugen und Sachverständigen auch die beim Zusammenstoß schwer verletzte Beifahrerin aussagen.
Im Fall einer Verurteilung wegen Mordes drohen dem 24-Jährigen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.