Coronavirus

Totales Chaos! Keine Befreiungen für Ungeimpfte möglich

Die Impfpflicht tritt bereits am Wochenende in Kraft. Laut "Heute"-Infos kann der Gesundheitsminister das nötige Portal aber erst Ende April liefern.

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Die Polizei wird die Impfpflicht kontrollieren.
Die Polizei wird die Impfpflicht kontrollieren.
HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com (Symbolbild)

Blankes Entsetzen herrscht nach einer Sitzung des Gesundheitsministeriums mit den Bundesländern zum Thema Impf-Befreiungen am Freitag. Wie "Heute" in Erfahrung bringen konnte, schafft es die türkis-grüne Regierung wieder nicht, das notwendige ELGA-Portal bereitzustellen, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, Impfbefreiungen zu beantragen.

Hunderttausende wollen Befreiung

Das betrifft eine viertelmillion Menschen: Rund 1,3 Millionen Ungeimpfte müssten sich bis Samstag, 5.2., impfen lassen. Von 250.000 Personen nimmt man an, dass sie Anspruch auf eine Befreiung haben – etwa weil sie schwanger sind oder gesundheitliche Gründe vorliegen. Ebendiese Befreiung können sie derzeit aber nicht beantragen. ELGA müsste vorher das Impfregister entsprechend erweitern – schafft dies aber bei Weitem nicht rechtzeitig.

DANN DER KNALLEFFEKT IN DER SITZUNG: Das ist erst bis 22. April 2022 möglich! Gestraft werden soll aber bereits ab 15. März.

Heißt konkret: Menschen haben so lange keine Chance, eine entsprechende Befreiung (diese ist bei Polizeikontrollen notwendig) vom Amts- oder Epidemiearzt zu erhalten. Das Behördenportal, in das entsprechende Befreiungen eingetragen werden können, soll erst Ende April fertig sein.

Schwarz auf weiß: Lange Verzögerungen

Im Protokoll wurde festgehalten: Ausstellungen sind noch nicht möglich.
Im Protokoll wurde festgehalten: Ausstellungen sind noch nicht möglich.
"Heute"

Steiniger Weg zur Befreiung

Impfbefreiungen dürfen nämlich laut Verordnungsentwurf (dieser liegt "Heute" vor) nicht vom Hausarzt oder Gynäkologen (dieser kann nur etwa eine Schwangerschaft bestätigen) ausgestellt werden, sondern nur vom Amts- oder Epidemiearzt des Bezirks. Der Weg zur Befreiung birgt jedoch einige Hürden.

Zuerst muss man sich in der ELGA-Anwendung namentlich mit E-Mail und Handynummer registrieren. Zur Bestätigung der Identität muss dann noch ein Ausweis-Dokument hochgeladen werden, auch dieses wird wohl noch einem Verifizierungsprozess unterzogen werden müssen. Wer es bis hier hin geschafft hat, soll schließlich den Befreiungsgrund angeben und die Dokumente, die das belegen, hochladen können. Per automatisierter Bestätigung wird man dann über den Eingang der Dokumente informiert, der Amtsarzt kann dann in einem Behörden-Tool die Dokumente überprüfen und die Befreiung eintragen.

Diese Zuschriften, die ab Montag in großer Zahl bei den Bezirkshauptmannschaften eintrudeln werden, können nur gesammelt werden und müssen nach der Programmierung händisch eingepflegt werden.

Mückstein fehlte

Die Länder wünschen sich daher, dass postalische Ansuchen an den Bund gerichtet werden – dieser schwieg zu dem Vorstoß. Heftig kritisiert wurde auch, dass Gesundheitsminister Mückstein (Grüne) nicht bei der Videokonferenz dabei war. "Dass man am Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes draufkommt, dass die technischen Voraussetzungen fehlen, ist an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten – und dann kommt der Minister nicht einmal und rechtfertigt sich", sagt ein Sitzungsteilnehmer erbost.

Gesetz gilt ab 18 Jahren

Wie berichtet, war die Impfpflicht am 20. Jänner vom Nationalrat beschlossen worden, am Donnerstag hatte mit dem Bundesrat auch die Länderkammer des Parlaments zugestimmt. Die Impfpflicht gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab einem Alter von 18 Jahren.

Impfquote in Österreich

Insgesamt wurden mit 3. Februar 17.713.414 Impfdosen verabreicht. 6.162.402 Menschen haben ein aktives Impfzertifikat (68,99 Prozent der Gesamtbevölkerung sowie 72,51 Prozent der impfbaren Bevölkerung). 6.762.778 Menschen haben zumindest eine Impfung bekommen (75,71 Prozent der Gesamtbevölkerung sowie 79,57 Prozent der impfbaren Bevölkerung). In den letzten sieben Tagen wurden 211.285 Impfdosen verabreicht, das sind 8,89 Prozent mehr als in der Woche davor.

Mit 1. Februar hat sich die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate in Österreich (Grüner Pass) geändert: Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 oder 2 Impfungen) ist künftig 180 Tage gültig. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage gültig. Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.

Corona-Impfpflicht – die Eckpunkte
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APA-Grafik / picturedesk.com