Österreich

Toter Soldat: Untersuchung des Bundesheeres fertig

Heute Redaktion
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Das Bundesheer hat nach dem Tod von Hundeführer Dominik R. (31) seine Untersuchungen abgeschlossen und den Bericht an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

Die Untersuchungskommission des Militärkommandos Niederösterreich hat ihren Abschlussbericht zum Tod von Hundeführer Dominik R. (31) an die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt übermittelt. Damit sind die Untersuchungen des Bundesheeres zum Vorfall vom 13. November, bei dem R. in der Wr. Neustädter Flugfeld-Kaserne von einem Militärhund getötet worden war, abgeschlossen.

Sachverhalt dargestellt



Die Kommission bestand aus einem Leiter, einem Juristen, einem Arzt, einem Militärhundeführer und einem Veterinärmediziner. Sie hatte laut Bundesheer-Aussendung vom Dienstag die Aufgabe, "den maßgeblichen Sachverhalt des tödlichen Vorfalles darzustellen und, soweit erforderlich, Vorschläge zur Vermeidung von ähnlich gelagerten Fällen zu erstellen. Die Verschuldensfrage oder ein mögliches strafrechtlich relevantes Verhalten war kein Gegenstand der Untersuchungen."

Die Kommission geht von einem "schweren und außergewöhnlichen Ereignis" aus, das zur fatalen Attacke führte. Was dieses Ereignis gewesen sein könnte, lasse sich jedoch aufgrund fehlender Zeugen und der noch ausstehenden gerichtsmedizinischen Analysen nicht näher definieren. Zur Rolle des zweiten, jüngeren Hundes könne die Kommission keine Angaben machen.

Täterhund "zwickte"

Den Tod des Soldaten hatte man bereits Ende November versucht, vor Journalisten zu rekonstruieren – "Heute" berichtete. Laut dem Bericht der Kommission habe der vermeintliche Täterhund "Hati" während der gesamten Ausbildung keine Auffälligkeiten gezeigt, nur ein bisschen "gezwickt". Der jüngere Hund "Ragna" war ohne Genehmigung in der Kaserne, seine Rolle soll untergeordnet gewesen sein. Sein Hundeführer hatte den für die Genehmigung nötigen Antrag nicht gestellt. Dies sei disziplinär geahndet worden.

Der Angriff des Hundes müsse auf ein "schweres und außergewöhnliches Ereignis" zurückgehen, heißt es weiter. Das Verhalten der Hunde nach dem Vorfall sei gegenüber dem Offizier vom Tag, der sie gegen 0:55 Uhr in der Kaserne angetroffen hatte, nicht aggressiv gewesen, sie griffen nicht an. Auch beim Einfangen durch einen alarmierten Hundeführer verhielten sich die Hunde demnach friedlich und kooperativ. Die Kommission kommt als zu dem Schluss, dass sich das Bundesheer in dem Fall nichts vorwerfen müsse.

Als konkrete Empfehlungen schlägt die Kommission vor:

- Eine Regelung für das Einbringen von Hunden, die für die Ausbildung vorgesehen sind.

- Einen Alarmplan für Hundeführer außerhalb der Normdienstzeit.

- Eine Verbesserung der Arbeitssituation der Hundeführer. (Aufenthaltsmöglichkeit mit Sanitärbereich und Lagerungsmöglichkeit für Ausrüstung im Bereich der Zwingeranlage)

- Die Möglichkeit, die Zwingeranlage zu versperren.

- Eine Schulung für Bediensteten über das Verhalten gegenüber freilaufenden Hunden in Kasernen, in denen Militärhunde gehalten werden.

Hunde wohl doch aggressiv

Ein völlig anderes Bild von den Vorfällen übermittelt indes Erich Gemeiner, der Anwalt des Opfers. Er reagierte auf die Aussendung des Bundesheers prompt mit einer eigenen. Darin enthalten ist auch die Aussage des Offiziers vom Tag, dem gegenüber die Hunde sich laut Bundesheer nicht aggressiv verhalten hätten. "Wenn behauptet wird, dass die Hunde, nachdem sie das Opfer getötet und aus der Anlage entkommen sind, nicht aggressiv, sondern friedlich und eigentlich kooperativ waren, dann ist dies schlichtweg absurd", so Gemeiner.

Der Offizier sagte nämlich aus: "Ich wurde von den zwei Hunden gestellt. Ich versuchte mich aus der misslichen Lage zu befreien, in dem ich mich den Hunden stellte, diese kurz anschrie. Ich kreuzte die Arme vor dem Oberkörper, um den Hunden kein Angriffsziel zu bieten. Danach versuchte ich in Richtung Wache zu gehen, wobei ich diese Taktik mehrmals anwandte, bis ich in das Wachlokal gelangte." Auch der Hundeführer, der die Hunde wieder einfing, berichtet nicht gerade von Schmusetieren.

Widersprüche bei den Hunden

Gemeiner stellte außerdem auch die laut Bundesheer untergeordnete Rolle von "Ragna" in Frage. Der Chip des Privathundes sei nie registriert worden. Auch, dass "Hati" offenbar zuvor bereits mehrmal auffällig geworden war, streicht der Anwalt wieder hervor – "Heute" berichtete bereits ausführlich.

"Der Versuch des Bundesheeres, die Verantwortung für unzähliges Fehlverhalten und den Tod des Opfers von sich zu weisen, geht wieder einmal desaströs ins Leere. Derzeit muss man aufgrund der Aktenlage davon ausgehen, dass der Tod des Opfers verhindert werden hätte können, wenn die Vorschriften des Bundesheeres entsprechend eingehalten und die Hundeanlage entsprechend gesichert, überwacht und kontrolliert worden wäre. Das Bundesheer selbst hat den Tod des eigenen Kameraden zu verantworten", so Gemeiner.

Ermittlungen gehen weiter



Der Anwalt legt dabei auch noch einen weiteren kleinen Seitenhieb nach: "Ein Glück für die Öffentlichkeit und die Opferfamilie ist, dass das Bundesheer die Untersuchungen bereits abgeschlossen hat, obwohl die Staatsanwaltschaft nach wie vor auf Hochdruck ermittelt und noch nicht einmal die wichtigsten Gutachten vorliegen. Es ist daher zukünftig hoffentlich mit keinen Presseaussendungen des Bundesheeres, in denen Fakten verzerrt und Verfehlungen heruntergespielt werden, mehr zu rechnen."

Dass von offizieller Seite aus die Ermittlungen noch lange nicht abgeschlossen sind bestätigt auch Staatsanwalt Erich Habitzl: "Die Ergebnisse, zu denen die Kommission des Bundesheers gekommen ist, spielen für unsere eigenen Ermittlungen überhaupt keine Rolle."