Sie sitzt im Männer-Gefängnis

Trans-Polizistin soll Mädchen (14) vergewaltigt haben

Eine suspendierte Polizistin (55) steht in Traunstein vor Gericht. Sie soll eine 14-Jährige vergewaltigt und Missbrauchsdarstellungen besessen haben.
André Wilding
15.09.2026, 13:20
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Vor dem Landgericht Traunstein (Bayern) muss sich eine inzwischen suspendierte Trans-Polizistin wegen schwerer Vorwürfe verantworten. Der 55-Jährigen wird unter anderem vorgeworfen, die 14-jährige Tochter einer Freundin vergewaltigt zu haben. Außerdem soll sie Hunderte Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern besessen haben – das berichtet die "Abendzeitung München".

Gleich zu Beginn des Prozesses verständigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf einen sogenannten Deal. Legt die Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab, kommt bei einer Verurteilung eine Haftstrafe zwischen drei und dreieinhalb Jahren infrage.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Als die Angeklagte vernommen wurde, durften keine Zuschauer dabei sein. Der Vorsitzende Richter begründete den Ausschluss der Öffentlichkeit mit persönlichen Details, die während der Befragung zur Sprache kommen könnten.

"Die Lebenssituation der Angeklagten enthält Details über intime Beziehungen und damit schutzwürdige Interessen", wird der Richter in der "Abendzeitung München" zitiert. Die 55-Jährige ist eine Transfrau und derzeit in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München untergebracht.

Hunderte Dateien sichergestellt

Bei der Angeklagten sollen die Ermittler Hunderte Dateien mit Missbrauchsdarstellungen gefunden haben. Darauf seien auch schwere Gewalttaten gegen Kinder zu sehen. Die jüngsten dargestellten Opfer sollen etwa drei Jahre alt gewesen sein, heißt es im Bericht weiter.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau neben Vergewaltigung unter anderem Missbrauch von Jugendlichen, Körperverletzung, die Verbreitung pornografischer Inhalte sowie den Besitz von Missbrauchsdarstellungen von Kindern vor.

Zudem soll sie tierpornografische Inhalte hergestellt haben. Dabei soll sie Videos von sich mit mehreren Sexualpartnern und einem Hund aufgenommen haben.

Vorwurf nach gemeinsamem Ausflug

Der schwerste Vorwurf betrifft einen gemeinsamen Ausflug im August 2025. Dabei soll die Polizistin die damals 14-jährige Tochter einer Freundin auf der Toilette eines Fast-Food-Restaurants vergewaltigt haben, berichtet die "Abendzeitung München".

Zuvor soll sie der Jugendlichen von ihrer Polizeidienststelle aus eine pornografische Nachricht über WhatsApp geschickt haben.

Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe

Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555

Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247

Rat auf Draht: 147

Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20

Polizei-Notruf: 133

Hier weiterlesen: Expertin gibt konkrete Tipps: Kontrolle, Eifersucht - wann der Alarm schrillen sollte  >

In der Anklage wird die Reaktion der Jugendlichen nach der mutmaßlichen Tat so beschrieben: "Die Geschädigte war nicht in der Lage hierauf zu reagieren, sondern starrte die Angeschuldigte im Schock an".

Weiter heißt es: "Die Angeschuldigte verließ die Kabine und die Geschädigte sperrte sich am ganzen Körper zitternd und mit Herzklopfen in der Toilette ein."

Opfer soll 5.000 Euro erhalten

Teil der Verständigung vor Gericht ist neben einem Geständnis auch ein Täter-Opfer-Ausgleich. Die Jugendliche soll dabei ein Motorrad sowie 5.000 Euro erhalten, berichtet die "Abendzeitung München".

Außerdem muss die Angeklagte laut Bericht eine Geldstrafe aus einem früheren Urteil des Amtsgerichts Rosenheim vom Juli 2025 vollständig bezahlen. Dass der neue Tatvorwurf zeitlich so kurz nach diesem Urteil liegt, wertete die Staatsanwaltschaft zu ihren Lasten.

Ursprünglich waren vier Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil könnte am 8. Oktober fallen. Durch die Verständigung könnte das Verfahren jedoch früher enden und der Jugendlichen womöglich eine Aussage vor Gericht erspart bleiben. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.

wil,Akt. 15.09.2026, 13:31, 15.09.2026, 13:20