Österreich

Lebenslang für Mann, der Frau mit 14 Stichen tötete

Heute Redaktion
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Mordprozess gegen Xhemajl M. (37) heute in St. Pölten: Der Mazedonier hatte seiner Frau am Parkplatz Tulln aufgelauert, wollte eine Aussprache – und stach dann 14 Mal zu.

Unter großem Medieninteresse betrat Xhemajl M. am Mittwoch den Schwurgerichtssaal in St. Pölten. Der Mazedonier hatte am 21. Jänner 2019 seiner Gattin Zhemire K. (32) auf einem Supermarktparkplatz aufgelauert und zugestochen ("Heute" berichtete).

Mordplan am Tag davor gefasst

Nach der Wegweisung am Dreikönigstag 2019 hatte er sehr unter der Trennung gelitten, vor allem darunter, dass er seine Kinder (6, 10) nicht mehr sehen durfte.

Bereits 2017 war der Mazedonier wegen fortgesetzter Gewaltausübung an seiner Frau zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Frau flüchtete ins Frauenhaus. Er war 2017 auch zu einem Anti-Gewalttraining verurteilt worden – dieses Training konnte aber wegen mangelnder Sprachkenntnis nicht durchgeführt werden ("Heute" berichtete).

Als die 32-Jährige dann gedroht hatte, dass er seine Kinder nie wieder sehen werde, fasste er bereits am Sonntag, dem 20. Jänner, den teuflischen Plan: Eine erfolgreiche Aussprache oder Zhemire K. muss sterben.

Täter hatte Dolch-Rechnung noch in Sack

Am Montag, dem 21. Jänner, kaufte er die Tatwaffe, einen Smith&Wesson-Dolch, passte seine Frau am Parkplatz ab und wollte eine Aussprache erzwingen. Doch die Frau ging zum Auto weiter – das war ihr Todesurteil. Noch mit der Rechnung der Waffe im Hosensack stach der bullige Mazedonier immer und immer wieder zu. Kurz darauf wurde der damals noch 36-Jährige festgenommen, er leistete keinen Widerstand, zeigte sich von Anfang an geständig.

Vor Gericht verwies Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz auf das umfangreiche Geständnis des Angeklagten. "Ich habe als Anwalt selten so einen 'ehrlichen' Straftäter gesehen, der schonungslos die Karten auf den Tisch legte. Die Staatsanwältin forderte eine lebenslange Haftstrafe., obwohl das Geständnis als reumütig angesehen wurde. "Der Mann bereut die Tat wegen der Kinder", so sein Anwalt.

Die Geschworenen folgten der Staatsanwältin. Es war Mord. Urteil: "Frack", lebenslange Haft (nicht rechtskräftig). Anwalt Wolfgang Blaschitz legte Berufung ein - will eine geringere Strafe. Urteilsbegründung: Die Auswirkungen der Tat unabhängig von der Tötung - eben die weitreichenden Folgen für die beiden minderjährigen Kinder. (Lie)