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Ukrainer geht Burger essen und kassiert 120 Euro Strafe
Andreas (28) war am Montag in einem Fast-Food-Restaurant in Wien essen. Als er zum Auto kam, hatte er eine Parkstrafe hinter den Wischerblättern.
"Heute"-Leserreporter Andreas beschloss am Montagnachmittag ein Burger-Lokal am Handelskai in der Wiener Leopoldstadt zu besuchen. Seinen Volkswagen parkte er auf dem dafür vorgesehenen Kundenparkplatz. Der 28-jährige Student aus der Ukraine wollte neben seiner Mahlzeit die Zeit nutzen und im Anschluss etwas für die Uni lernen. Er bestellte sich also sein Lieblings-Menü und einen doppelten Cheeseburger. Kostenpunkt: 11,90 Euro.
Als der Wiener sich anschließend mit vollem Magen zwei Stunden lang in den Büchern vertieft hatte, packte er seine Sachen zusammen und ging zu seinem Auto. Dort wartete allerdings eine äußerst unangenehme Nachricht auf ihn: 120 Euro soll er wegen einer vermeintlichen Besitzstörung bezahlen. "Ich bin Kunde gewesen und hab ja auch konsumiert in der Zeit, in der ich im Lokal war", ärgert sich Andreas.
Parkdauer überschritten
Ein Blick auf die Einfahrt zur Garage zeigt jedoch: Kunden dürfen auf dem Parkplatz maximal 60 Minuten parken. Anschließend wird von einer privaten Parkraumüberwachungsfirma gnadenlos abgestraft und kassiert. Rein rechtlich gesehen ist diese Vorgehensweise korrekt. Ob sie auch kundenfreundlich ist, bleibt angesichts der Tatsache, dass Andreas nun bei Nicht-Bezahlung der Besitzstörung angezeigt wird, fraglich.
„"Es hat niemanden interessiert"“
Der 28-Jährige nahm am Tag darauf mit der Firma Kontakt auf. "Es hat niemanden dort interessiert, ob ich Kunde war oder nicht. Entweder überweise ich das Geld oder ich riskiere einen kostspieligen Rechtsstreit", ärgert sich der Wiener. Und den braucht der Politikwissenschaftsstudent wahrhaftig nicht. Er wird die 120 Euro wohl überweisen – und das Fast-Food-Lokal am Handelskai künftig meiden.