In Ungarn hat das Verfassungsgericht ein Dekret des abgewählten Regierungschefs Viktor Orbán für ungültig erklärt. Mit diesem Dekret war es nicht mehr möglich, gegen ein Steuergesetz Einspruch zu erheben. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, es hebe "bestimmte Vorschriften des Regierungsdekrets" auf, "rückwirkend ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens". Als Grund wurden Verfahrensfehler genannt. Das Steuergesetz aus dem Jahr 2022 hatte die von der Opposition regierte Hauptstadt Budapest fast in den finanziellen Ruin getrieben.
Das Dekret wurde im Februar erlassen, und zwar mit den Notstandsbefugnissen, die sich Orbáns rechtsnationale Regierung 2022 nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine selbst gegeben hatte. Es ging um die sogenannten "Solidaritätsbeiträge", die reichere Regionen zahlen mussten, damit das Geld an ärmere Gemeinden verteilt wird.
Budapests Bürgermeister Gergely Karacsony, ein bekannter Gegner von Orbán, hatte gegen die Steuer geklagt. Er warf Orbán vor, mit der Steuer das Budget der Regierung aufzufüllen, weil Gelder von der EU blockiert sind, und gleichzeitig die Budgets der von der Opposition regierten Gemeinden auszutrocknen. Laut Karacsony macht die Steuer mittlerweile ein Fünftel des gesamten Budgets von Budapest aus.
Im Februar hatte Orbán dann per Dekret alle Rechtsmittel gegen die Steuer verboten. Damit durfte die Steuer nicht mehr vor Gericht angefochten werden, und alle laufenden Verfahren mussten eingestellt werden.
Auf Facebook feierte Karacsony seinen Erfolg vor dem Verfassungsgericht als einen "der juristischen Schlacht angemessenen Abschluss". Orbán, der bei der Parlamentswahl im April nach vier Amtszeiten als Ministerpräsident klar verloren hatte, kündigte an, auch auf sein Mandat als Abgeordneter zu verzichten.