In einer Medienmitteilung wendet sich die Österreichische Ärztekammer an die Bundesregierung. Gefordert wird, sobald wie möglich die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die COVID-19- Schutzimpfung – entsprechend der Vorgaben und Fristen für die Auffrischungen – als unbedingte Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung in Österreich gilt. Als Stichtag wünscht man sich spätestens den 1. Februar 2022, der Tag, an dem auch die Impfpflicht in Kraft tritt.
"Das Zuwiderhandeln und das Verweigern der vorgeschriebenen COVID-19-Schutzimpfungen wäre dann gleichbedeutend mit der Streichung aus der Ärzteliste", heißt es weiter. Damit könnten Ärzte, die sich weigern, sich gegen Corona impfen zu lassen, ihre Zulassung verlieren und somit in Österreich nicht als Arzt arbeiten.
Als Ärzteschaft "wolle man die Verantwortung für die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung voll und ganz übernehmen, solidarisch vorangehen und auch anderen Berufsgruppen zeigen, dass es in der aktuellen Corona-Krise keinen Ausweg mehr gibt, als jenen der Impfung."
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hatte schon zuvor betont, dass "eine Impfpflicht in Bereichen, wo schwerkranke Menschen betreut werden müssen, notwendig" sei: "Es ist ein Gebot der Stunde, dass Personal in Pflegeeinrichtungen, in Spitälern jedenfalls geimpft sein muss." Eine Verordnung ist laut § 17 Absatz 3 Epidemiegesetz möglich. Da heißt es, dass für "Personen, die sich berufsmäßig mit der Krankenbehandlung, der Krankenpflege oder Leichenbesorgung beschäftigen, und für Hebammen (...) Schutzmaßnahmen, insbesondere Schutzimpfungen, angeordnet werden" können. Die Verordnung soll nicht nur für Neueinstellungen gelten, sondern für das gesamte Personal.
Weil damit aber nicht alle Gesundheitsberufe eindeutig umfasst seien, soll nun "ein eigenes Gesetz geschaffen werden. In Kraft treten soll es geplanterweise Ende Dezember und eine Übergangsfrist enthalten.