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Uni Wien kennt trotz Corona keine Gnade für Studenten

Trotz der außergewöhnlichen Lage durch die Pandemie wird am Juridicum der Uni Wien so weitergemacht wie zuvor. Studenten sind verzweifelt. 

Marlene Postl
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Ein Wiener schmetterte wegen einer Covid-Infektion am Wiener Juridicum ab. (Symbolbild)
Ein Wiener schmetterte wegen einer Covid-Infektion am Wiener Juridicum ab. (Symbolbild)
Bild: Helmut Graf, Archiv

Weil ein Wiener positiv auf Corona testete, konnte er nicht an der Aufnahmeprüfung für das Jusstudium teilnehmen. Obwohl noch genügend Studienplätze frei sind, heißt es für den 25-Jährigen nun: Ein Jahr warten. Vonseiten der Uni bleibt man hart und scheint nicht interessiert daran zu sein, eine Übergangslösung in der so noch nie dagewesenen Pandemie-Situation zu finden. 

"Betroffener kann sich für ein anderes Studium anmelden"

Auf "Heute"-Anfrage zitiert eine Sprecherin der Universität einen Paragraphen einer Verordnung: "§ 6 (6) StudienwerberInnen, die zum schriftlichen Aufnahmetest nicht erschienen sind, den Testablauf stören, unerlaubte Hilfsmittel verwenden, den Test vorzeitig abbrechen oder keine Leistung erbracht haben, werden vom Aufnahmeverfahren ausgeschlossen und nicht zum Studium zugelassen."

Dass der Wiener nicht erschien, weil er gesetzlich verpflichtet war, sich wegen einer Corona-Infektion abzusondern, ist in diesem Fall egal. Ihm wird vonseiten der Uni empfohlen: "Die betroffene Person hat die Möglichkeit, sich bis 5.9. zu einem anderen Studium anzumelden und kann das Studienjahr so überbrücken." Dass ein anderes Studium für jemand, der gerne Jus studieren möchte, möglicherweise keinerlei Mehrwert hat und eigentlich nur Steuergeld kostet, scheint nichts zur Sache zu tun. 

Uni bedauert Fall, will aber nichts ändern

Von Seiten der Uni beruft man sich auf "Fairness": "Ein Fernbleiben vom Test, unabhängig von den Gründen, kann bei der Verteilung von Plätzen – auch aus Gründen der Fairness – nicht berücksichtigt werden. Wir bedauern diesen Fall sehr, halten aber fest, dass diese Regelung österreichweit zur Anwendung kommt und übliche Praxis ist."

Übliche Praxis in einer völlig unüblichen Situation – während es korrekt ist, dass man sich hier vonseiten der Universität lediglich an das Gesetz hält, wäre es in Corona-Zeiten möglicherweise angebracht, nach flexiblen Lösungen zu suchen, um jungen Menschen trotz der momentanen Schwierigkeiten ein unkompliziertes Fortkommen bei ihrer Bildung zu ermöglichen. Für viele Studierende zählt jedes Jahr, Studienbeihilfe und Kindergeld gibt es schließlich nur bis zu einem gewissen Alter, wer nebenbei arbeitet und zu lange im Studium braucht, zahlt außerdem Studiengebühr.