Die Auszahlung von Corona-Hilfen sorgt weiterhin für Aufregung in der österreichischen Wirtschaft. Über Jahre wurde diskutiert, ob die staatlichen Förderungen während der Pandemie im Rahmen der EU-Vorgaben geblieben sind. Denn hier gab es für große Konzerne eine einzelne Höchstgrenze – Österreich wandte diese Grenze aber auf jede einzelne Gesellschaft innerhalb des Konzerns aufs Neue an.
Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ein klares Urteil gefällt: Die in der EU festgelegten Höchstgrenzen für Covid-Förderungen wurden in Österreich vielerorts überschritten. Damit müssen zahlreiche Konzerne mit Rückforderungen rechnen, berichtet der "Standard".
Das Urteil betrifft insbesondere Konzerne, die einzelne Standorte als eigene Gesellschaften betreiben. Sie hätten den Höchstbetrag jeweils x-fach bekommen können. Der Anlassfall drehte sich um eine Raststätten-Kette, doch das Urteil hat weitreichende Bedeutung für viele Branchen.
Die Folgen sind heikel: Immerhin haben viele Unternehmen die Förderzahlungen gutgläubig erhalten und verließen sich auf die Rechtskonformität der staatlichen Zuschüsse. Die OGH-Entscheidung zeige, "dass man künftig den Aussagen der zuständigen Bundesminister nicht mehr glauben darf, dass ihre Förderrichtlinien EU-beihilfenkonform sind", ärgert sich ein Anwalt im "Standard". Laut ihm sei "demnächst mit einer Rückforderungswelle durch die Finanzämter zu rechnen", wodurch es "vermehrt zu Unternehmensinsolvenzen kommen" werde.
Für das Finanzministerium bedeutet dieses Urteil, dass wohl Millionen an Fördergeldern zurück in die Staatskassa fließen werden. Betroffene Unternehmen müssen sich auf Rückzahlungen einstellen und ihre Förderungen genau prüfen.