Im Fall jenes Salzburgers, der im Vorjahr einen Einbrecher erschossen hatte, gibt es nun ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat gegen den Freispruch Berufung eingelegt. Damit muss sich jetzt der Oberste Gerichtshof mit dem Fall beschäftigen und das Urteil prüfen, wie der ORF berichtet.
Der Hintergrund: Nachdem der 66-jährige Hausbewohner bemerkt hatte, dass zwei Unbekannte in sein Haus einbrechen wollten, erschoss er einen der beiden mit seiner Waffe. Nun wurde er am Montag vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Nach dem Urteil kam er aus der Untersuchungshaft frei, in der er zuvor sieben Monate lang gesessen hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, einen 32-jährigen Einbrecher aus Ungarn im Salzburger Stadtteil Gnigl erschossen zu haben. Laut Anklage soll der Schuss aus mehreren Metern Entfernung in den Hinterkopf erfolgt sein.
Der Salzburger hatte vor Gericht erklärt, aus Angst gehandelt zu haben. Er habe geglaubt, der Einbrecher wolle ihn mit einem Messer angreifen.
Die Geschworenen folgten schließlich dieser Argumentation und sprachen den 66-Jährigen einstimmig vom Mordvorwurf frei.
Neben Mord stand auch schwere Körperverletzung mit Todesfolge im Raum. Auch davon wurde der Angeklagte freigesprochen.
Verteidiger Jelinek sagte nach dem Prozess: "Der Mord ist mit acht zu null verneint worden, also keine Stimme für Mord. Bei der absichtlich schweren Körperverletzung ist es vier zu vier ausgegangen, das zählt zugunsten des Angeklagten."
Jetzt entscheidet der Oberste Gerichtshof, ob das Urteil hält.