Spannendes Urteil

Warum ein gezielter Kopfschuss kein Mord sein muss

Ein Hausbesitzer (66), der kniend einem flüchtenden Einbrecher in den Kopf geschossen hatte, geht frei. "Heute" wollte wissen, wie es zum Urteil kam.
Salzburg Heute
11.05.2026, 18:00
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Dieses Urteil wird wohl weltweit für Diskussionen sorgen: Nach langer Beratung entschieden Geschworene am Montag in Salzburg einstimmig, dass Hausbesitzer Wolfgang W. (66) nicht ins Gefängnis muss und aus Notwehr gehandelt habe.

Der Diplom-Ingenieur hatte mit seiner Pistole am 31. Juli 2025 mehrmals Warnschüsse abgegeben, dann auf den bereits flüchtenden Eindringling (31) gefeuert, sich für den gezielten Schuss sogar extra hingekniet.

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Die Kugel traf den flüchtenden Ungarn tödlich in den Hinterkopf, für ihn kam jede Hilfe zu spät. "Dem Angeklagten war bewusst, dass das Opfer dabei sterben kann", sah die Staatsanwaltschaft im Handeln des Hausbesitzers einen klaren Mord – auch weil der Mann  sich vor und während des Prozesses laut "Krone" in teils wilde Widersprüche verwickelt hatte.

Bei seinen ersten Befragungen sprach er noch von einem vermeintlichen "Messerangriff", diese Version musste er später revidieren. Laut Verteidiger Kurt Jelinek habe sich der Angeklagte dennoch in einer Ausnahmesituation befunden und an jenem Tag "Überlebensangst" gehabt. Die Geschworenen ordneten den Vorfall offenbar als Notwehrsituation ein und sprachen den Mann nach langer Beratung dadurch einstimmig vom Mordvorwurf frei.

Zwar können Berufsrichter in der österreichischen Gerichtsbarkeit bei interner Einstimmigkeit ein Urteil der Laienrichter laut § 334 StPO unter bestimmten Bedingungen aussetzen. Aber nur dann, wenn die stichwortartige Begründung der Geschworenen zur Urteilsfindung nicht mit dem tatsächlichen Entscheid zusammenpasse oder ein offensichtlicher Rechtsirrtum "in der Hauptsache des Ausspruchs" vorliege.

Beides war laut "Heute"-Infos in Salzburg kein Thema. Weder ein Irrtum noch eine fehlerhafte Begründung lagen im konkreten Fall vor. Am Ende war es eine reine Frage der Beweiswürdigung – die Geschworenen glaubten einfach dem Angeklagten!

Die Staatsanwaltschaft gab aber keine Erklärung ab und könnte theoretisch binnen drei Tagen noch eine Nichtigkeitsbeschwerde machen. Es scheint dennoch gut möglich, dass der Hausbesitzer – laut seinem Verteidiger "ein braver Mensch" – am Ende gänzlich straffrei davonkommt. Wie siehst du das Urteil? Schreibe es in die Kommentare. Fix ist: Die Unschuldsvermutung gilt mehr denn je.

{title && {title} } reds, {title && {title} } Akt. 11.05.2026, 18:10, 11.05.2026, 18:00
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