Mit einem Schuss in den Hinterkopf wurde ein 31-jähriger Einbrecher im vergangenen Sommer in Salzburg-Gnigl getötet. Am Montag fiel nun das Urteil gegen den 66-jährigen Hausbesitzer:
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Salzburger Mord vorgeworfen. Der Angeklagte selbst sprach vor Gericht hingegen von Notwehr. Er habe geglaubt, der Einbrecher wolle ihn mit einem Messer angreifen.
Die Ermittlungen brachten allerdings kein eindeutiges Ergebnis: Auf dem sichergestellten Messer konnten laut Staatsanwaltschaft keine Spuren des Opfers gefunden werden. Der 66-Jährige betonte dennoch, dass er den Mann nicht töten wollte.
Die Tat hatte sich am Nachmittag des 31. Juli 2025 ereignet. Der 31-jährige Ungar war gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin in das Haus samt Garten eingedrungen. Als der Besitzer heimkam, überraschte er das Paar.
Laut Anklage entsperrte der Hausbesitzer daraufhin seine Waffenkassette, nahm eine bereits geladene Waffe heraus, repetierte sie und gab zunächst einen Warnschuss ab. Die beiden Einbrecher ließen laut Staatsanwaltschaft alles fallen und flüchteten über Wintergarten und Terrasse.
Dann lief der 66-Jährige ihnen nach. Auf der Terrasse soll er zwei weitere Warnschüsse abgegeben haben. Als sich die Flüchtenden bereits im Garten befanden, habe sich der Angeklagte niedergekniet, um besser zielen zu können, und schließlich geschossen. Das Projektil traf den Ungarn tödlich am Hinterkopf.
Die Lebensgefährtin des Mannes versuchte noch, die Blutung zu stoppen, und schrie um Hilfe. Eine Nachbarin verständigte schließlich die Polizei.
Der Angeklagte saß seit Oktober 2025 in Untersuchungshaft und war bisher unbescholten. Das Gericht sprach ihn nun sowohl vom Vorwurf des Mordes als auch von schwerer Körperverletzung mit Todesfolge frei, wie der ORF berichtet.
Die Komplizin des getöteten Einbrechers war bereits im Dezember verurteilt worden. Die 30-Jährige erhielt wegen mehrerer Einbrüche sowie Diebstählen eine Haftstrafe von 15 Monaten, davon zwei Monate unbedingt.