Nach dem überraschenden Freispruch eines 66-jährigen Hausbewohners aus Salzburg-Gnigl steht die Entscheidung der Geschworenen nun wieder im Fokus der Justiz. Die Staatsanwaltschaft nimmt sich Bedenkzeit und prüft, ob gegen das Urteil eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht wird.
Der Mann hatte im Juli 2025 einen Einbrecher erschossen, der laut Prozessakten auf der Flucht war und aus rund neun Metern Entfernung im Hinterkopf getroffen wurde. Die Geschworenen kamen dennoch mit 8:0 Stimmen zum Schluss, dass kein Mord vorliege. Auch der Vorwurf der schweren Körperverletzung mit Todesfolge scheiterte, hier gab es ein 4:4-Pattsituation – im Zweifel für den Angeklagten.
Rechtlich ist eine Anfechtung eines Geschworenenurteils allerdings schwierig. Der sogenannte Wahrspruch muss nicht begründet werden und ist in den meisten Fällen endgültig. Nur Verfahrensfehler können noch aufgegriffen werden.
Der Verteidiger des 66-Jährigen kündigte bereits an, nach Rechtskraft des Urteils Entschädigungen geltend zu machen. Der Mann saß über 200 Tage in Untersuchungshaft und könnte damit Anspruch auf Haftentschädigung sowie die Übernahme von Anwaltskosten durch die Republik haben, wie der ORF berichtet.