Beschwerde abgelehnt

Vor OGH abgeblitzt – Benko bleibt weiter hinter Gittern

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: René Benko bleibt in Untersuchungshaft. Die Grundrechtsbeschwerde des Signa-Gründers wurde abgewiesen.
Newsdesk Heute
13.04.2026, 13:41
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René Benko muss den nächsten juristischen Rückschlag hinnehmen: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat laut einem Bericht der "Krone" seine Grundrechtsbeschwerde abgewiesen. Damit bleibt der Signa-Gründer weiterhin in Untersuchungshaft.

Der aktuelle Entscheid hat eine längere Vorgeschichte. Bereits am 23. Dezember 2023 – direkt nach der elften Haftprüfungsverhandlung am Landesgericht Wien – reagierte Benko verärgert und beauftragte seine Anwälte, eine Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien einzubringen. Ziel war es, die als zu lang empfundene Haftdauer prüfen zu lassen und die vom Erstgericht angenommene Tatbegehungsgefahr anzufechten.

Doch dieser Schritt erwies sich als Bumerang. Mitte Februar 2026 veröffentlichte das OLG Wien eine außergewöhnlich scharfe Entscheidung: Auf 110 Seiten beschrieben die Richter Benko unter anderem als "tief in der Wirtschaftskriminalität verwurzelte Persönlichkeit". Zudem hielten sie es für wahrscheinlich, dass er im Falle einer Entlassung erneut schwere Straftaten begehen könnte.

Zentral für diese Einschätzung ist laut Gericht ein Geflecht aus Stiftungen, das Benko weiterhin über Strohmänner kontrolliere. Die Richter sehen ihn als "faktischer Machthaber und wirtschaftlicher Eigentümer der Ingbe Stiftung, der Arual Stiftung sowie der Laura Stiftung und ihrer Tochtergesellschaften (…)", der "auf die gewohnte und jahrelang praktizierte Art über Dritte wirken (…) und weiter strafbare Handlungen (…) und zwar insbesondere betrügerische Krida (…) begehen" könnte.

Parallel verschärfte sich die wirtschaftliche Lage im Umfeld: Im März ging mit der Laura Privatstiftung auch die zweite österreichische Stiftung in die Insolvenz. Die Stiftungen Ingbe und Arual in Liechtenstein bestehen weiterhin.

U-Haft wird erneut geprüft

Nun folgte die Entscheidung des Höchstgerichts. Laut "Krone"-Recherchen stellte der OGH klar: "René Benko wurde im Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt. Die Grundrechtsbeschwerde wird abgewiesen."

Wie es weitergeht, entscheidet sich möglicherweise schon bald: Für Ende dieser Woche ist die nächste Haftprüfungsverhandlung angesetzt. Beobachter schließen nach dem OGH-Urteil nicht aus, dass die Untersuchungshaft direkt in eine Strafhaft übergehen könnte – sofern die bisherigen Urteile (24 Monate bedingt, 15 Monate unbedingt) rechtskräftig werden.

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