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Urlaub ein Reinfall? So reklamieren Sie richtig

Heute Redaktion
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Für manche bleibt der Urlaub leider in schlechter Erinnerung. Was tun, wenn der Urlaub verpatzt und die Erholung getrübt war? "Wenn die Reise ein Reinfall war, können Konsumenten Geld zurückfordern", rät AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. "Informieren Sie nach dem Urlaub sofort den Reiseveranstalter über die Mängel mit einem eingeschriebenen Brief und verlangen eine Preisminderung. Nicht mit Gutscheinen abspeisen lassen!"

Für manche bleibt der Urlaub leider in schlechter Erinnerung. Was tun, wenn der Urlaub verpatzt und die Erholung getrübt war? "Wenn die Reise ein Reinfall war, können Konsumenten Geld zurückfordern", rät AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. "Informieren Sie nach dem Urlaub sofort den Reiseveranstalter über die Mängel mit einem eingeschriebenen Brief und verlangen eine Preisminderung. Nicht mit Gutscheinen abspeisen lassen!"

Der Flug hatte mehrere Stunden Verspätung. Das Hotel war nicht so, wie im Urlaubsprospekt abgebildet. Der Urlaub musste wegen politischer Unruhen storniert werden. Da kommt keine Freude auf. Die AK gibt Tipps, wie Sie bei einem verpatzten Urlaub zu Ihrem Recht kommen.


Recht auf Gewährleistung: Waren Hotel, Pool, Strand, … im Urlaub nicht so wie versprochen, haben Sie Anspruch auf Gewährleistung. Der Reiseveranstalter muss für die im Katalog oder Prospekt zugesagten Leistungen einstehen.
Ansprüche sichern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihrer Reise Ihre Ansprüche sofort mit einem eingeschriebenen Brief geltend. Beschreiben Sie die Mängel und fordern Sie eine angemessene Preisminderung.
Frankfurter Liste als Hilfe: Die Frankfurter Tabelle bietet eine Orientierung bei Pauschalreisen für Ihre Ansprüche auf Preisminderung. Darin finden sich die häufigsten Reisemängel und die dazugehörenden "Abschläge" - sie ist nicht verbindlich.
Bares ist Wahres: Lassen Sie sich bei Ihren Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren.


Lesen Sie weiter: Schadenersatz holen




Schadenersatz denkbar: Für entgangene Urlaubsfreude ist Schadenersatz möglich. Voraussetzung: zumindest erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.
Beweise immer sichern: Der nächste Urlaub kommt bestimmt - falls da etwas schiefgehen sollte, beanstanden Sie die Mängel auch einmal gleich vor Ort. Es gilt: Mängel immer dokumentieren (etwa Fotos, Videos, Zeugen).
Geld bei Flugverspätung: Hebt das Flugzeug mindestens zwei oder mehr Stunden später ab, haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und wenn nötig auf ein Hotel. Bei einer Verspätung von drei oder mehr Stunden steht Ihnen auch eine Entschädigung zu.
Rücktritt bei Unruhen & Co: Wenn unvorhersehbare Ereignisse nach Vertragsabschluss passieren und eine Reise unmöglich oder unzumutbar wird, können Sie kostenfrei stornieren. Bei einer offiziellen Reisewarnung können Sie jedenfalls kostenlos von der Reise zurücktreten. Am besten, Sie kontaktieren Ihren Reiseveranstalter. SERVICE: Musterbrief, Frankfurter Tabelle und mehr Tipps unter