Die Urteile im aufsehenerregenden Mordfall rund um eine Doppelgängerin in Ingolstadt sind jetzt endgültig rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Sharaban K., die zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt wurde, als unbegründet abgelehnt.
Zuvor hatten schon die Staatsanwaltschaft und der ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilte Sheqir K. ihre Revisionen zurückgezogen. Damit gibt es jetzt vollständige Rechtskraft.
Das Gericht hatte die beiden Angeklagten im Dezember des Vorjahres wegen Mordes an einer jungen Frau verurteilt. Laut Urteil hat Sharaban K. ihren Bekannten dazu gebracht, eine 23-jährige Frau zu töten. Damit wollte sie ihren eigenen Tod vortäuschen und sich ein neues Leben aufbauen. Der Fall wurde im Film "Der Insta-Mord" auf Amazon Prime Video aufgearbeitet.
Schon davor hatte die damals 23-Jährige versucht, ihren Schwager umbringen zu lassen. Bis zuletzt haben die beiden Angeklagten alle Vorwürfe bestritten, ihre Verteidiger forderten einen Freispruch.
Die Tat passierte im August 2022. Damals wurde die Leiche der jungen Frau in einem Auto in Ingolstadt entdeckt. Das Opfer hatte die Anstifterin über soziale Netzwerke kennengelernt.
Sie hatte unter verschiedenen Vorwänden viele Frauen angeschrieben und so schließlich ihr späteres Opfer gefunden. Ihr Plan, unterzutauchen, scheiterte aber rasch. Schon wenige Tage nach dem Leichenfund konnten die beiden Verdächtigen ausgeforscht werden.