Politik
Exekution bei Blümel – Richterin per Lotterie ermittelt
Der Bundespräsident hat das Wiener Straflandesgericht angewiesen, Akten im Finanzministerium von Gernot Blümel sicherzustellen.
Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat Donnerstag Vormittag die Anordnung zur Exekution des Erkenntnisses des VfGH vom 3. März 2021 an das Landesgericht für Strafsachen übermittelt. Dieses ist nun angewiesen, die vom Verfassungsgerichtshof von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) eingeforderten Akten sicherzustellen.
„Richterin zufällig ermittelt“
Beim Landesgericht für Strafsachen wurde der Antrag des Bundespräsidenten mittels Zufallsgenerator einer Haft- und Rechtsschutzrichterin zugewiesen, die nach Prüfung nun für alle weiteren Schritte zuständig ist.
Die Richterin hat drei Aufgaben: Erstens, die Daten sicherzustellen, zweitens zu prüfen, welche Daten privat sind und diese auszuscheiden, sowie drittens die Daten soweit möglich bis zum 15. Juli 2021 dem Ibiza-Untersuchungsausschuss vorzulegen.
Die Anordnung des Bundespräsidenten kann im Wortlaut hier abgerufen werden.
„Beteiligte informiert“
Van der Bellens Anordnung an das Straflandesgericht wurde auch Finanzminister Gernot Blümel, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, den jeweiligen Fraktionsführerinnen bzw. Fraktionsführern der Parteien im Untersuchungs-Ausschuss sowie VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter übermittelt.