Niederösterreich

Vater starb bei Unfall! Nur 3 Monate Haft für Kickerin

Ex-Nationalspielerin Nina Burger hatte alkoholisiert einen fatalen Unfall mit einem toten Vater verursacht, muss 3 Monate in Haft. Warum 3 Monate?
17.04.2023, 14:32
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Jahrelang war Nina Burger das Aushängeschild des heimischen Frauenfußballs, keine schoss im ÖFB-Team mehr Tore als die Goalgetterin. Doch am Montag hatte sie ihre bislang schwerste Partie am Landesgericht Sankt Pölten zu bestreiten: Sie musste sich für den Tod eines zweifachen Vaters (37) am 25. November 2022 in Tulln verantworten. 

6 Drinks bei Businessabend

Die Sportlerin war am Abend des 24. November mit Freunden bei einer Businessveranstaltung in Wien, dabei trank die Kickerin ein Glas Wein, einen Aperol und vier Gespritzte. Ihren ursprünglichen Plan, nämlich in Wien im Büro zu schlafen, hatte sie verworfen, als sie am Wagen vorbeigegangen war. Nina Burger setzte sich also spontan ins Auto, schlief auf der B19 bei der "Tullner Nordumfahrung" ein, kam auf die Gegenfahrbahn und kollidierte frontal mit dem Wagen eines 37-Jährigen.

Die Fußballerin wollte sofort helfen, doch die Türen des völlig deformierten Wracks waren nicht zu öffnen. Für den 37-jährigen, zweifachen Vater kam jede Hilfe zu spät. Nina Burger hatte 0,78 Promille im Blut, war übermüdet und wurde schließlich wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt.

"War schlimmste Entscheidung"

Nina Burger bedauerte den Vorfall am Montag beim Prozess am Landesgericht Sankt Pölten zutiefst: "Mit dem Auto zu fahren, war die schlimmste Entscheidung, die ich jemals getroffen habe. Ich denke jeden Tag an die Familie des Verstorbenen. Es tut mir alles megaleid."

Urteil mild oder nicht?

Das Urteil: 9 Monate teilbedingte Haft wegen grob fahrlässiger Tötung (Strafrahmen bis zu drei Jahre Haft), drei Monate davon muss Nina Burger im Gefängnis absitzen. Und die Kinder bekamen 4.000 Euro Trauerschmerzensgeld (ein Kind 3.000 und ein Kind 1.000 Euro). Der junge Richter meinte nach der rechtskräftigen Urteilsverkündung: "Bei einem Unfall mit einem Toten ist es nicht möglich, lediglich eine bedingte Strafe zu verhängen." Der Schmerzensgeldforderung von 40.000 Euro der Witwe wurde nicht stattgegeben - sie wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Zum Vergleich: Ein 22-Jähriger hatte für einen Unfall in St. Pölten mit drei Toten und vier Verletzten 16 Monate bedingte Haft wegen grob fahrlässiger Tötung bekommen. 

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