Eine von den Sozialversicherungen am Dienstag beschlossene Richtlinie könnte eine Klage nach sich ziehen. Als Patienten getarnte Kontrollore sollen Missbrauch wie etwa ungerechtfertigte Krankenstände aufdecken. Die Ärztekammer droht in der Causa "Mystery Shopper" mit dem Gang vor dem Verfassungsgerichtshof.
Eine von den Sozialversicherungen am Dienstag beschlossene Richtlinie könnte eine Klage nach sich ziehen. Als Patienten getarnte Kontrollore sollen Missbrauch wie etwa ungerechtfertigte Krankenstände aufdecken. Die Ärztekammer droht in der Causa "Mystery Shopper" mit dem Gang vor dem Verfassungsgerichtshof.
Laut Ingrid Reischl, Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse, sei es klar, dass man sich ein korrektes und faires Miteinander wünsche und einen möglichst effizienten Einsatz der Beitragsgelder. "Daher muss es in Einzelfällen, in denen alle anderen Methoden nicht zum Ziel führen, möglich sein, Mystery-Shopping durchzuführen." Das soll laut Sozialversicherungen zur Qualitätssicherung beitragen.
Missbrauch wie ungerechtfertigte Krankenstände oder die Ausstellung von Rezepten ohne Arztkontakt sollen künftig unterbunden werden. Die Kontrollorgane werden mit einer speziellen e-Card ausgestattet. Nach den Kontrollen müssen die Ärzte oder Vertragspartner in Kenntnis gesetzt und über etwaige Verstöße aufgeklärt werden.
Reischl betonte, dass nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden soll und das Instrument "mit äußerstem Augenmaß" einzusetzen sei.
Ärztekammer: "Vertrauensbruch"
Die Sozialversicherungen behaupten, dass das vertraute Verhältnis zwischen Arzt und Patient "unbeeinflusst" bleibt und nur jene die Initiative spüren werden, die versuchen, das System auszunutzen. Bei der Ärztekammer sieht man das ganz anders. Von einem "Vertrauensbruch" zwischen Arzt und Patient ist die Rede.
"Wir sind zutiefst davon überzeugt und werden durch die Rechtsgutachten unterstützt, dass es sich hierbei um ein verfassungswidriges Verhalten handelt", sagte Präsident Artur Wechselberg im Ö1-"Morgenjournal". "Ärzte, die sich nie etwas zu Schulden kommen haben lassen", sollen überprüft werden.
Ärzte verweisen auf zwei Rechtsgutachten
Die Ärztekammer droht mit dem Gang vor den Verfassungshof und hat schon zwei Rechtsgutachten in der Hand. Verfassungsrechtler Heinz Mayer kam zum Schluss, dass die Richtlinie "ohne Zweifel verfassungswidrig" sei. Alois Birklbauer vom Institut für Strafrecht in Linz sagte, dass verdeckte Ermittler keine Tat provozieren dürften.
Thomas Szekeres, Präsident der Wiener Ärztekammer, spricht von einem "Beschluss, der an alte DDR-Zeiten erinnert. Die Sozialversicherung, das heißt der Österreichische Gewerkschaftsbund und die Wirtschaftskammer, haben heute den Spitzelstaat in Österreich genehmigt."