Österreich

Vergewaltigungs-Prozess: Flüchtling verlangt Geld

Heute Redaktion
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Jener Afghane, der vor Gericht von einer mutmaßlichen Vergewaltigung an einer 15-Jährigen in Tulln freigesprochen wurde, fordert nun Haftentschädigung.

Es war ein Fall, der gehörig für Wirbel sorgte: Drei Männer sollen im April 2017 in der Tullner Au über eine 15-Jährige hergefallen sein und sie vergewaltigt haben.

Zwei davon (ein Afghane und ein Somalier) wurden im Zuge einer Massen-DNA-Probe ausgeforscht, mussten sich im März 2018 vor Gericht verantworten und wurden vom Schöffensenat im Zweifel (2 für schuldig, 2 für nicht schuldig) freigesprochen – "Heute" berichtete hier und hier. Immer wieder hatten sie in Einvernahmen und vor Gericht betont, dass es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt hatte.

Abschiebe-Bescheid da

Für die über 300 Tage in Untersuchungshaft hat die Anwältin des Afghanen nun Antrag auf Haftentschädigung eingereicht. Das berichtet der "Kurier". Weiters kam bereits der Abschiebe-Bescheid. Auch hier wurde beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingelegt, da es sich um einen Dublin-Fall handelt, der junge Mann also in einem anderen Land ansuchen und nicht mit dem Flieger zurück nach Afghanistan gebracht werden müsste.

(nit)