Zweifel an Opfer-Aussage

Vergewaltigungs-Prozess – Freispruch für zwei Syrer

Zwei syrische Cousins (19 und 21) sollen eine 16-Jährige in eine Wohnung gelockt, sie dort vergewaltigt haben. Vor Gericht wurden sie freigesprochen.
Wien Heute
27.07.2026, 16:13
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Knalleffekt bei einem Prozess wegen Vergewaltigung einer 16-Jährigen am Montag am Wiener Landesgericht: Zwei syrischen Cousins im Alter von 19 und 21 Jahren wurde vorgeworfen, eine 16-Jährige in eine Wohnung gelockt und sie dort vergewaltigt zu haben.

Laut Anklage sollen sie die Tat zudem mit ihren Handys gefilmt haben – die angeblich angefertigten Videos wurden allerdings nie gefunden. Die 16-Jährige konnte zudem keinen genauen Tag für die Vergewaltigung angeben – nur, dass es zwischen 18. Mai und 20. Juni 2025 passiert sei. Anzeige erstattete sie allerdings erst Ende Oktober.

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Zweimal Treffen in Graz

Einer der Verteidiger stellte die Glaubwürdigkeit der Vorwürfe infrage. "Es hat keine Verletzungen gegeben und die junge Frau war bei keinem Arzt", erklärte er vor Gericht. Fest steht, dass sich das Opfer und der 21-jährige Angeklagte über Snapchat kennengelernt hatten.

Über den weiteren Verlauf gehen die Aussagen jedoch auseinander. Der Beschuldigte behauptet, man sei in einer Beziehung gewesen und habe sich zweimal auf einem Bahnhof in Graz getroffen. "Ich wollte das beenden", sagte der 21-Jährige.

Tat wurde mit Handy gefilmt

Unstrittig ist auch, dass die Jugendliche mit dem Zug nach Wien fuhr und den Angeklagten traf. Laut dem 21-Jährigen kam die 16-Jährige selbst in die Wohnung, dort habe man einvernehmlich Sex gehabt. Das Mädchen sagte wiederum aus, dass sie in die Wohnung gelockt und dort vergewaltigt worden sei. Dabei soll er die Tat gefilmt haben.

Anschließend soll der 19-jährige Cousin in die Wohnung gekommen sein und ebenfalls das Mädchen vergewaltigt sowie Handyaufnahmen angefertigt haben. Laut Anklage drohte er der Jugendlichen danach: "Wenn du zur Polizei gehst, zeige ich das Video allen."

Angeklagte bestreiten Vorwürfe

Die 16-Jährige erschien nicht persönlich vor Gericht. Stattdessen wurde ihre bereits zuvor unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführte kontradiktorische Vernehmung abgespielt. Die beiden Angeklagten bestreiten sämtliche Vorwürfe.

Die Verteidiger verwiesen auf zahlreiche Widersprüche in der Aussage der 16-Jährigen. Diesen Zweifeln folgte nach rund 15-minütiger Beratung auch der bestehende Schöffensenat: Beide Angeklagten wurden freigesprochen.

Freispruch im Zweifel

"Wir haben Zweifel: Wir haben keinen Tatort, wir haben keine Tatzeit, es ist unklar, warum die Zeugin mit dem Zweitangeklagten überhaupt in die Wohnung gekommen ist", begründete die Vorsitzende die Entscheidung. Da die Staatsanwältin auf Rechtsmittel verzichtete, ist der Freispruch rechtskräftig. Die 16-Jährige wurde mit ihren Schmerzengeldforderungen von jeweils 1.000 Euro auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 27.07.2026, 16:13