Oberösterreich

"Verhältnis mit Chef" – Frau per WhatsApp gefeuert

Eine Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Steyr wurde von der Partnerin ihres Chefs per WhatsApp entlassen. Sie unterstellte ihr ein Verhältnis.

Johannes Rausch
Die Arbeiterkammer OÖ setzte sich für eine Arbeitnehmerin aus Steyr erfolgreich ein.
Die Arbeiterkammer OÖ setzte sich für eine Arbeitnehmerin aus Steyr erfolgreich ein.
Arbeiterkammer Oberösterreich

Eine junge Arbeitnehmerin wurde nach einem halben Jahr Beschäftigungsdauer entlassen. Kurios dabei: Sie wurde von der Partnerin ihres Arbeitgebers per WhatsApp darüber informiert. Dies mit der Begründung, sie hätte mit ihrem Arbeitgeber ein Verhältnis.

Die Frau wandte sich somit an die Arbeiterkammer Steyr. Die Rechtsexperten klagten für die Arbeitnehmerin beim Arbeits- und Sozialgericht Steyr auf Kündigungsentschädigung und offenes Weihnachtsgeld.

Das Gericht urteilte in erster Instanz zugunsten der Arbeitnehmerin, ihr ehemaliger Arbeitgeber ging jedoch in Berufung. In zweiter Instanz wurden der Frau sämtliche eingeklagten Ansprüche zugesprochen, sie bekam dadurch 2.100 Euro mehr ausgezahlt.

Lehrling gekündigt

Ein anderer arbeitsrechtlicher Fall, ebenfalls in Zusammenhang mit WhatsApp, wurde vergangene Woche im Burgenland dokumentiert. "Heute" hat darüber berichtet.

Als ein kranker Lehrling nicht in der Arbeit erschienen ist, ließ ihm sein Chef eine sofortige Entlassung zukommen. In diesem Schreiben stand, dass sich der Lehrling nicht krankgemeldet und somit seine Pflichten aus dem Lehrvertrag verletzt habe. Man setze ihn daher vor die Tür und schicke ihn zum AMS.

Doch der Lehrling konnte schließlich nachweisen, dass er per WhatsApp seine Krankmeldung an den Lehrbetrieb gesendet hatte. Somit lag laut AK Burgenland kein rechtlicher Grund vor, ihn zu entlassen.

Die AK schritt ein und konnte schnell eine außergerichtliche Einigung mit dem bekannten Betrieb erzielen. Der im Krankenstand gekündigte Lehrling erhielt nun 6.205 Euro Entschädigung zugesprochen – ob er seine Stelle aber wieder antritt, ist unklar.

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