Österreich

"CBD darf in Kuchen nicht verwendet werden!"

Ein Verkaufsverbot für CBD-haltige Lebensmittel versetzt die Branche in Aufruhr. Das Ministerium nimmt auf Anfrage von "Heute.at" Stellung.

Heute Redaktion
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Kämpferische Töne auf der Facebook-Seite von Aida: "Wir machen weiter!", schreibt die Traditions-Konditorei in mehreren Postings. Hashtag: "#CBD". Das Profilbild ziert ein saftiges Brownie mit giftgrüner Cannabis-Deko.

Weshalb sich die Bäckerei gegen ein geplantes Verkaufsverbot wehrt und was das Ministerium dazu sagt – ein Überblick:

Bereits am Sonntag schickte das Ministerium von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein eine Presseaussendung mit dem Titel "Verkaufsverbot von CBD-haltigen Lebensmitteln und Kosmetika" aus. Darin hieß es:

"Cannabinoid-haltige Extrakte, die zumeist als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden, zunehmend aber auch in Lebensmitteln wie beispielsweise Süßwaren oder Kuchen eingesetzt und angeboten werden, fallen unter die 'Novel-Food' (Neuartige Lebensmittel) Verordnung der EU und dürfen daher nicht in Verkehr gebracht werden."

Die Aussendung erwischt zahlreiche Unternehmen auf dem falschen Fuß. Denn Österreich wurde in den vergangenen Monaten von einem regelrechten CBD-Hype erfasst. Nicht nur spezialisierte Shops verkaufen Produkte mit dem nicht-psychoaktiven Hanf-Bestandteil (mehr unter Punkt 5), auch traditionelle Geschäfte setzen auf die Trend-Zutat.

So hat die Konditoreikette Aida erst im September CBD-Brownies ins Sortiment aufgenommen. Auf der Mariahilfer Straße findet sich ein Verkaufsautomat für CBD-Marihuana, selbst Pizza mit CBD-Zusatz kann in Wien geordert werden.

Für die meisten Anbieter CBD-haltiger Lebensmittel kam die Aussendung komplett unerwartet. Viele wollten von einem Verkaufsverbot zunächst nichts wissen, Aida reagierte mit den eingangs erwähnten Postings. Und versah sie mit Hashtags wie #freecbd oder #420. Der Code steht im US-amerikanischen Raum für "Cannabis".

Auf Anfrage von "Heute" heißt es bei der Traditionsbäckerei, man verkaufe die Brownies vorläufig weiter. Es gehe nicht darum, sich gegen Gesetze zu stellen. Allerdings sei vieles noch unklar. Etwa, warum der Lebensmittelhandel über die Neuerung nicht informiert war.

Allerdings besteht kein Interpretationsspielraum, wie ein Sprecher des zuständigen Ministeriums auf Nachfrage von "Heute.at" festhält. "Es ist irrelevant, in welcher Menge CBD im Brownie eingesetzt wird. CBD darf in Kuchen nicht verwendet werden!"

Die Lebensmittelaufsicht werde die Anbieter nun "im Rahmen allfälliger amtlicher Kontrollen" auf die Rechtslage hinweisen und die Unternehmen über die weitere Vorgangsweise beraten.

Nicht betroffen vom Verbot sind herkömmliche Lebensmittel, die Hanf enthalten, wie zum Beispiel Bier oder Hanflimonaden.

CBD, kurz für Cannabidiol, ist ein Bestandteil des Hanfs. Im Gegensatz zum berauschenden Tetrahydrocannabinol (THC) wirkt er nicht psychoaktiv. CBD erzeugt also keinen Rausch, sondern gilt als beruhigend und schmerzlindernd. Die Langzeitwirkungen sind allerdings noch schlecht erforscht.

In Österreich sind Cannabis-Produkte mit einem THC-Gehalt von über 0,3 Prozent verboten. Viele Anbieter haben sich in jüngster Vergangenheit auf Produkte spezialisiert, die kaum THC enthalten, sehr wohl aber CBD. Wie "Addendum" schreibt, hat der erste CBD-Shop in Österreich seine Tore erst vergangenes Jahr geöffnet. Seither ist der Markt regelrecht explodiert – die Zahl der entsprechenden Geschäfte wird auf mehrere hundert geschätzt. Wie es für sie weitergeht, ist derzeit noch unklar.

Laut "Heute"-Recherchen könnte es in der Sache jedoch bereits am Mittwoch einen nächsten Paukenschlag geben. (red)