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Vermieter künftig für Erhaltung der Therme zuständig

Heute Redaktion
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Im Ministerrat beschlossen SPÖ und ÖVP am Mittwoch eine kleine Änderung im bestehenden Mietrecht: Künftig werden Vermieter für die Erhaltung der Therme zuständig sein, Mieter dagegen für die Wartung.

Der ewige Streit dürfte bald ein Ende finden: Nach Entscheidung des Ministerrats muss für die Erhaltung und Wartung von Thermen, Boilern und anderen Wärmebereitungsgeräten in Zukunft der Vermieter aufkommen und nur für die Wartung der Mieter.

In der Praxis bedeutete dies, dass bisher Mieter, wenn sie nicht frieren wollten, keine andere Wahl hatten, als die Therme auf eigene Kosten reparieren oder austauschen zu lassen. Damit verloren sie aber den Anspruch auf Mietzinsminderung. Mit der neuen Rechtslage ab 1. März 2015 wird hier Rechtssicherheit geschaffen. Die Erhaltungspflicht soll im Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes für neue und bereits bestehende Verträge gelten.

Dazu Roman Umschweif vom Konsumentenschutz Verband Österreich: "Mietern die in naher Zukunft eine neue Therme benötigen, kann man nur raten noch etwas zuzuwarten, bis die neuen Gesetze zur Anwendung kommen. Sonst könnten sie auf den Kosten sitzen bleiben."

Während die Arbeiterkammer die Novelle begrüßte und weitere Verbesserungen für Mieter einmahnte, wandten sich die Vertreter der Vermieter vehement dagegen. Der Gesetzestext greife zu weit, wenn alle Geräte von der Erhaltungspflicht erfasst würden. Große Bedenken bestünden darin, dass rückwirkend zulasten der Vermieter in mietvertragliche Vereinbarungen eingegriffen werde, kritisierte der Verband der Immobilienwirtschaft.

Eigentum an Zusatzräumen muss nicht mehr in Grundbuch eingetragen werden.